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Themenbereich: Recht & Rat

Wie wird der Urlaubsanspruch während der SS berechnet?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Wie wird der Urlaub berechnt, der mir noch zusteht?
Bis zum errechnten Geburtstermin, oder bis zum Beginn des Schwangerschaftsurlaubes?

Frage vom 27.01.2002

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Meines Wissens nach wird der Urlaub nach dem Ende der Mutterschutzfrist berechnet, also bis zu acht Wochen nach dem errechneten Termin, bei Frühchen oder Zwillingen verlängert sich der Mutterschutz. Sie können den Urlaub auch an den Mutterschutz hängen, wenn Sie keinen Erziehungsurlaub / Elternzeit nehmen können oder möchten. Besprechen Sie dies aber auch noch mal mit Ihrem Arbeitgeber.

Antwort vom 28.01.2002


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