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Themenbereich: Vorsorgeuntersuchungen

Darf man nach Fruchwasseruntersuchung nicht mehr abtreiben?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
ich habe am Samstag einen Bericht auf VOX in Spiegel TV - es ging um das Thema " Zwischen Wunsch und Wahn - der Weg zum Wunschkind ". Und da wurde gesagt, dass man nach einer Fruchtwasser Untersuchung nicht mehr abtreiben darf. Für mich kommt ein behindertes Kind auf keinen Fall in Frage, zumal ich schon einen Sohn mit einer Fehlbildung am rechten Unterschenkel habe - und uns die Entscheidung zum zweiten aufgrund von HELLP eh schon schwer fiel.
Stimmt das so, oder habe ich das falsch verstanden.
Dann noch eine Sache. Ich habe ein bisschen in den Beiträgen hier gestöbert. Leider verweisen sie Frauen mit offentsichtlichen Gestose Anzeichen nicht auf die HOME PAGE der Gestose Frauen.de
Das wäre aber ganz wichtig. Ist nicht böse gemeint, aber die haben mir so viel geholfen - auch bei der Entscheidung zweites Kind. Die können einem so viel weiterhelfen und wenn nicht, haben sie gute Adressen, an die man sich wenden kann.
Vielen Dank und lieben Gruss.

Frage vom 18.03.2003

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Da ich auch sehr viel von "den Gestose-Frauen" halte, verteile ich die Broschüren dieser Arbeitsgemeinschaft auch bei meinen Frauen, wenn diese Symptome einer Gestose zeigen. Daher glaube ich auch, dass ich die Homepage von denen als Empfehlung nenne. Leider weiß ich nicht, ob meine Kolleginnen dies auch machen.
Da ich den Artikel im Spiegel TV nicht gesehen habe, kann ich Ihnen nicht sagen, ob es falsch dargestellt oder von Ihnen falsch verstanden worden ist. Meines Wissens nach dürfen Frauen nach einer Fruchtwasseruntersuchung abtreiben, wenn das Kind behindert ist. Nach meinen Unterlagen gibt es hier auch keine Beschränkung im Schwangerschaftsalter oder nach dem Grad der Behinderung. Ich werde mich aber versuchen weiter über diese Sendung zu informieren (zur Zeit finde ich die entsprechenden Seite zur vergangenen Sendung leider nicht) und melde mich dann nochmals bei Ihnen.

Antwort vom 18.03.2003


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