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Themenbereich: Kaiserschnitt

relatives Missverhältnis

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Liebes Team,
mein Sohn kam am 27.09.2002 per sekundären Kaiserschnitt zur Welt. Da es während der Eröffnungsphase zu einem Geburtsstillstand kam (Muttermund 5 cm), meinte damals der behandelnde Oberarzt, ich könnte es zwar weiterhin versuchen, er würde mir aber zu einem Kaiserschnitt raten (Fruchtblase war schon geplatzt). Der Oberarzt sprach nur gebrochen Deutsch und konnte mir daher nur erklären, dass der Kopf wohl nicht richtig auf den Muttermund drückt und sich dieser daher nicht weiter öffne. Was wirklich der Grund war, war mir zu dieser Zeit nicht wichtig und da ich aufgrund der starken Wehen schon sehr ausgepowert war, stimmte ich zu. Im Hinblick auf eine zweite Schwangerschaft wollte ich aber einige Zeit nach der Geburt doch den Grund erfahren. Meine Frauenärztin teilte mir mit, dass laut Krankenhausbericht ein relatives Missverhältnis zwischen Becken und Kopf des Kindes bestand (Gewicht meines Sohnes bei der Geburt war knapp 4 kg).
Jetzt bin ich wieder schwanger und meine Frauenärztin meinte, dass bei ähnlicher Größe und Gewicht des 2. Kindes wohl von vornherein ein Kaiserschnitt gemacht werden sollte.
Beim Studieren der Fragen und Antworten auf Eurer Seite habe ich erfahren, dass oft nicht das Becken zu klein ist, sondern das Kind eine ungünstige Haltung des Kopfes gehabt hat, auch wenn das erste Kind „nicht gepasst“ hat.
Da ich mein 2. Kind sehr gerne spontan zur Welt bringen möchte nun meine Frage:
Kann bei einer Untersuchung während der Eröffnungsphase (ohne Röntgen) bzw. bei der Kaiserschnitt-OP überhaupt eindeutig festgestellt werden, dass ein „zu kleines Becken“ der Grund für einen Kaiserschnitt ist oder könnte es sich auch nur um die angesprochene ungünstige Haltung des Kopfes handeln? Sollte meine Frauenärztin trotz dieser Möglichkeit einen weiteren Kaiserschnitt indizieren, wie soll ich mich dann verhalten? Ist es Ihrer Meinung nach sinnvoll dennoch eine Spontangeburt anzustreben oder soll ich auf den Rat meiner Frauenärztin hören? Ich möchte zwar gerne eine Spontangeburt, aber das wichtigste ist mir natürlich die Gesundheit meines Kindes!
Vielen Dank für Ihren Rat.

Frage vom 02.04.2004

Hallo,
„relatives Missverhältniss“ bedeutet, dass das Becken nicht zu klein ist, sondern dass es bei der Geburt in Bezug zum Kopf des Kindes nicht gepasst hat. Die Indikation „Geburtsstillstand“ wird oft recht früh gefällt. Oft geht es nach einer Weile Geburtsstillstand doch wieder weiter. Etwas anderes ist das „Absolute Missverhältniss“, das aber recht selten vorkommt. Hier ist das Becken absolut zu klein, unabhängig von Größe und Lage des Kindes. Das äußere Becken läßt sich ausmessen mit einem Beckenzirkel und von diesen Maßen und dem Verhältnis der Maße zueinander in Bezug zu einer inneren Austastung des Beckens kann darauf geschlossen werden, ob ein solches absolutes Missverhältnis vorliegen könnte. Eine Röntgenaufnahme ist dazu nicht nötig. Lassen Sie sich von einer Hebamme dazu beraten, ob das Kind in Relation zu Ihren Maßen passt. Die meisten Hebammen können auch eine ungefähre Abschätzung mit bestimmten Handgriffen vornehmen (ohne Beckenzirkel). Wenn diese Untersuchung ok ist, gibt es keinen Grund eine normale Geburt nicht zu versuchen. Über die Hälfte der heutzutage durchgeführten Kaiserschnitte sind medizinisch gesehen nicht notwendig. Ob Sie zu denen gehören läßt sich auf die Entfernung natürlich nicht beurteilen. Zweifel sind aber immer angebracht. Bei der Geburt selbst kann die Haltung des Köpfchens auch gut getastet werden. Wenn der Kopf des Babys ungünstig liegen sollte und die Geburt nicht voran geht, können Sie immer noch einen Kaiserschnitt machen lassen. Die meisten Geburten gehen auch nach einem relativen Missverhältnis noch normal.
Alles Gute für die weitere Schwangerschaft und die Geburt, Monika Selow

Antwort vom 03.04.2004


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