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Themenbereich: Vorsorgeuntersuchungen

Größenbestimmung im Ultraschall

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo,
ich bin in der 30.SSW und zum vierten mal schwanger.Vor einem Jahr habe ich mein Kind leider in der 12. Woche verloren. Nun ist mein kleiner Nachwuchs viel kleiner als meine ersten zwei Kinder und ich habe Angst, daß es vielleicht zu klein ist. im Mutterpass hat mein Arzt "Zeitgerechte Entwicklung" angekreuzt. aber ich bin mir schon unsicher. Das Kind liegt nun in der Steißlage und der Kopfumfang ist 73. Bei FOD/KU steht 79 und bei APD/AU steht 77. Ist das noch im grünen Bereich?
Danke

Frage vom 04.06.2004

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Ultraschallwerte sind keine Werte, nach denen man sich 100% richten sollte. Je nach dem, wie das Kind im Uterus liegt, kann es zu Diskrepanzen von bis zu plus/minus 10 bis 15% kommen. Die Werte hängen sehr von den Ultraschallbedingungen ab. Wenn Ihr FA Ihnen bestätigt, dass sich Ihr Kind zeitgerecht der SSW entwickelt, dann sollten Sie ihm das schon glauben.
Wenn Sie aber Bedenken haben, dass sich Ihr Kind nicht zeitgerecht entwickelt, dann würde ich die Meinung eines 2. Arztes holen. Sie wären sicherer, wenn Sie eine zweite Bestätigung hätten. Überlegen Sie es sich und machen Sie es, wie Sie es für richtig oder nötig halten. Grüsse

Antwort vom 04.06.2004


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