Anspruch auf Hebammenhilfe
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ich bin in der 18.SSW, das 2.Mal schwanger, und würde nun gerne schon vor der Geburt Kontakt mit Euch tollen Frauen suchen. Habe bei einer freien Hebamme auch schon einen Termin, nun wurde mir jedoch mitgeteilt, daß ich nur 1 Vorsorge entw. bei dem Arzt oder der Hebamme bezahlt bekomme von der KK. Wenn diese beiden Termine jedoch in der gleichen Woche stattfinden, muß ich dann 1 Behandlung selbst bezahlen?
Es wäre ganz lieb, wenn Ihr mir hier Bescheid geben könntet.
Dankeschön und liebe Grüsse
***Gitte und Krümelchen***
Frage vom 13.06.2004
wenn Sie Vorsorge-Untersuchungen bei der Hebamme in Anspruch nehmen möchten, stimmt es, dass die Vorsorge nicht doppelt bezahlt wird von der Krankenkasse. Sie können die VS im Wechsel durchführen lassen oder auch bei einem von Beiden komplett. Sie können sich aber auch zusätzlich zu den Vorsorgen beim Arzt mit Schwangerschaftsbeschwerden an eine Hebamme wenden, die dann Hilfe leistet oder sich beraten lassen. Beides wird von der Kasse bezahlt. Eine Behandlung durch die Hebamme bezahlt die Kasse auch, wenn Sie in der gleichen Woche einen Vorsorgetermin beim Arzt hatten.
Herzlichen Gruß, Monika
Antwort vom 14.06.2004