Untersuchung ohne Einverständnis
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ich hab da mal eine frage!!!!
bin 35 geworden und bekomme im januar 2005 mein drittes kind.
meine frauenärztin wollte von anfang an eine nackenfaltenvermessung vornehmen.ich wollte das aber nicht!!!!!!
jetzt hatte ich wieder termin und sie sagt,sie hätte "um in form zu bleiben"die nackenfalte vermessen.
sie wäre 3,2 mm groß und ich müßte jetzt weitere untersuchungen über mich ergehen lassen.
fand das alles sehr kurios!!!!
meine frage:kann ein arzt bei einer normalen ultraschalluntersuchung mal eben die nackenfalte ausmessen???
hoffe auf antwort!!!!
ellen
Frage vom 01.07.2004
die Behandlung Ihrer Ärztin ist absolut grenzüberschreitend. Sie sind diejenige die entscheiden kann, was gemacht werden soll und was nicht und Ihre Ärztin ist nicht berechtigt irgendeine Untersuchung ohne Ihr Einverständnis vorzunehmen. Sie wäre sogar verpflichtet gewesen Sie vor der Untersuchung über mögliche Konsequenzen, Grenzen der Untersuchung und Alternativen aufzuklären. Wenn Sie die Untersuchung nur macht "um in Form zu bleiben" (was ich auch schon fragwürdig finde) dann muss Sie das Ergenbis für sich behalten. Sie haben ein "Recht auf Nichtwissen". Schon gar nicht MÜSSEN Sie jetzt weitere Untersuchungen durchführen lassen. unter http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/gesundheit/rechte/index_2191.cfm können Sie sich über die wesentlichsten Patientenrechte informieren. (Sollte Ihre Ärztin auch mal lesen)
Wenn Sie möchten können Sie sich bei der Ärztekammer über das Verhalten der Ärztin beschweren, die Ärztin oder auch zu einer Hebamme für die Vorsorge wechseln. So ein entmündigendes, bevormundendes Verhalten müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Wenn Sie weitere Informationen möchten, melden Sie sich bitte nochmals.
Herzlichen Gruß, Monika
Antwort vom 02.07.2004