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Themenbereich: Hausgeburt

"Erstattung der Rufbereitschaft"

Frage:

Hallo

ich möchte eine Hausgeburt machen, meine Hebamme meinte die 200Euro Rufbereitschaft wird meist nicht von der Kasse erstattet. Können Sie mir einen Tip geben, wie ich vielleicht doch ein Teil zurückbekommme
vielen Dank für ihre Bemühungen

Carolin

Antwort:

Hallo, in der Regel wird die Rufbereitschaftspauschale nicht von den Krankenkassen erstattet. Falls Sie Privat versichert sind, lohnt es sich aber die Rechnung einzureichen. Manche Kassen übernehmen die Pauschale, weil sie mit einer Hausgeburt viel Geld gegenüber der Klinik gespart haben. ERin Rechtsanspruch besteht nur in Hamburg. Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben: Manche Kassen zahlen dann eine Pauschale an die Frau, wenn keine Leistungen aus der Zusatzversicherung in Anspruch genommen wurde. Der Bertag liegt meist deutlich über dem, was Sie für die Rufbereitschaft bezahlt haben.
Einen Tip für die gesetzliche Krankenkasse gibt es nicht.
Herzlichen Gruß, Monika

von Monika Selow
18.08.2004

Kommentare zu "Erstattung der Rufbereitschaft"

Kommentar #1: Rufbereitschaft wird erstattet
Ich habe ende 2009 eine wunderbare Hausgeburt gemacht und die Krankenkasse Securvita hat die Rufbereitschaftspauschale erstattet - ds ist neu bei denen und hat super geklappt.
Kann ich nur empfehlen.
Viele Grüße
von ninedaughters
06.03.2010 21:42

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