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Themenbereich: Schwangerschaft allgemein

Arbeitsplatz aufgeben in der Schwangerschaft?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo!Habe mal wieder eine Frage.Ích bin nun in der 21.Woche schwanger,das 5.Kind.Nun ging vor etwa 3 Tagen etwas blutiger Schleim ab,worauf ich gleich zur Klinik gefahren bin.Dort wurde ich gründlich untersucht,aber es sei alles in Ordnung.Hätte mich wohl übernommen.Unter der Bedingung am nächsten Tag gleich meinen Arzt aufzusuchen und weil meine Jüngste gerade 11 Monate alt ist,durfte ich wieder nach Hause.Meine Ärztin war nicht da,so war ich bei der Vertretung.Er meinte auch,alles sei zum Glück okay,aber ich solle sehen,dass ich 2 Gänge zurück schalte.Da ich an den Wochenenden in einem Cafe arbeite,meinte er ich solle da am Besten anfangen zurückzustecken.Er rät mir aufzuhören. Nun müsste ich kündigen,da ich meinen Kolleginnen es nicht zumuten kann,monatelang zu warten.Eingestellt wird erst Jemand,wenn ich gekündigt habe,oder sie müssen es irgendwie alleine hinkriegen.Mein Kind geht mir natürlich vor,trotzdem möchte ich eigentlich meinen Arbeitsplatz nicht ganz aufgeben.Nach einer "Babypause"von einem Jahr maximal wollte ich wieder arbeiten,ist ja nur aushilfsweise.Was meinen Sie,soll ich nun tun.Meinem Mann wäre es lieber,ich würde heut als morgen aufhören.Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort!

Frage vom 31.08.2004

Hallo,
klar, dass Sie Rücksicht auf Ihre Kolleginnen nehmen möchten. Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers liegt aber in seinem Verantwortungsbereich, nicht in Ihrem. Spätestens wenn Sie die Babypause nehmen, wird es ja auch ohne Sie gehen müssen. Ihr Arzt kann Sie von der Arbeit freistellen oder krankschreiben. Sie sollten nicht kündigen!! Die Rechte für schwangere Arbeitnehmerinnen sind nicht dazu da, dass Sie freiwillig darauf verzichten. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Fehlen den Kolleginnen zumuten kann, liegt das in seiner Verantwortung. Ihnen ist weder zuzumuten, dass Sie weiterarbeiten, noch dass Sie kündigen. Sprechen Sie noch mal mit Ihrem Arzt, dass er Ihnen eine Bescheinigung ausstellt. Ein Rat "aufzuhören" ist ein wenig dünn. Sollten Sie dann immer noch zu belastet sein, so kann Ihr Arzt Ihnen auch eine Haushaltshilfe verordnen, die von der (gesetzlichen) KRankenkasse bezahlt wird.
Alles Gute, Monika
Alles Gute, Monika

Antwort vom 31.08.2004


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