Hebammenbetreuung nach der 8. Woche
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Frage vom 23.10.2004
nach der 8. Woche haben Sie noch Anspruch auf zwei telefonische Beratungen und zwei Besuche wegen Stillschwierigkeiten. Ihr Arzt kann Ihnen weitere Wochenbettbetreuung verschreiben. Die Begründung sollte den Wortlaut der Hebammengebührenordnung "pathologisches Wochenbett" enthalten, weils sonst manchmal Definitionsschwierigkeiten gibt und mit manchen Krankenkassen ein lästiger Schriftwechsel darüber stattfindet. Ansonsten steht es Ihnen natürlich immer frei den Besuch der Hebamme aus eigener Tasche zu bezahlen. Ein Besuch kostet 24,50 Euro, privat bis zum doppelten, aber Sie können sich sicher auf einen festen Preis einigen.
Alles Gute, Monika
Antwort vom 24.10.2004