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Themenbereich: Nachsorge

Hebammenrechnung berechtigt?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo,

ich habe Fragen, was eine Hebamme in Rechnung stellen darf?
Wir wollten ein zweitägiges Geburtvorbereitungskurs mit Partner besuchen. Jedoch mussten wir den kurs an dem ersten tag nach 3 stunden abbrechen, da es mir gesundheitlich nicht gut ging.
Nachher habe ich telefonischen kontakt zu der Hebamme gehabt, sie wollte mich besuchen, um anteilig ihr honorar abzurechnen. Wir haben einen Termin vereinbart, jedoch konnten diesen auch nicht aus gesundheitlichen gründen wahrnehmen. Diese hebamme hat uns eine Rechnung in Höhe von 200 Euro gestellt, wodrin der komplett 2-tätige vorbereitungskurs enthalten ist und was mich sehr schockiert, ein betrag von 45 euro, für den nicht wahrgenommenen termin, ich dachte sie wollte mich nur besuchen, um mir die rechnung abzugeben für die 3 stunden kurs und mir sagen. ich bin noch schwanger werde von meinem arzt betreut ich verstehe diese rechnung nicht.
Darf diese Hebamme diese abgebrochnen Kurs den vollen Betrag in Rechnung stellen. Ich habe mit der Hebamme keine Vereinbarung abgeschlossen, das Sie mich nach der Geburt betreut. Darf Sie ohne vorher zu sagen, was die Leistungen kosten, mir einfach so eine Rechnung zu schicken????? Für einen besuch den die Hebamme selber wollte?

Ich bedanke mich bei Ihnen in voraus.

Frage vom 20.11.2004

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Hallo, für den Kursus ist es absolut normal die Kosten mit Ihnen abzurechnen. Die Krankenkassen bezahlen nur die Stunden, an denen Sie tatsächlich teilgenommen haben. Der Kursplatz ist aber von Ihnen belegt worden, und somit müssen Sie für die Kosten aufkommen, ob sie teilgenommen haben oder nicht. Zu dem nicht stattgefundenen Treffen kann ich wenig sagen. Haben Sie vorher abgesagt, waren Sie nicht zu Hause, als sie den verabredeten Termin hatten, haben Sie nicht die Tür aufgemacht? Besprechen Sie mit Ihr die Rechnung und Ihre Beanstandungen, dann kann Sie es Ihnen erklären. Normalerweise kann die Hebamme Ihnen die Fahrtkosten in Rechnung stellen, wenn Sie einen Termin haben, diesen nicht absagen und dann nicht da sind. Unüblich ist, dass die Rechnung persönlich überbracht wird, wenn nicht noch etwas anderes zu besprechen ist. Die Leistung an dem Termin selbst, kann die Hebamme nicht in Rechnung stellen, wenn sie nicht erbracht wurde. Alles Gute, Ina

Antwort vom 22.11.2004


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