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Themenbereich: Nachsorge

Urlaub oder Betreuungsgeld nach der Geburt?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo, ich bekomme nächste Woche mein 2. Kind.
Zu Hause habe ich schon einen 2-jährigen Sohn, um den sich mein Mann kümmert, so lange ich im Krankenhaus bin. Muß mein Mann dann Urlaub nehmen oder kann er Betreuungsgeld beantragen ?
Und wenn ja, bei welcher Krankenkasse, bei seiner oder bei meiner Krankenkasse ?

Frage vom 20.04.2005

Da es sich um Sie handelt, die "behandlungsbedürftig" ist, fallen die Kosten bei Ihrer Krankenkasse an. Ihr Mann muß bei seinem Arbeitgeber Freistellung beantragen, bekommt dann in diese Zeit kein Gehalt, das aber dann von der Kasse ersetzt wird, vorausgesetzt, dass das vorher so genehmigt war! Stellen Sie also gleich den Antrag (am besten telefonisch), dann erfahren Sie auch, welche Unterlagen (Gehaltsnachweis etc) Sie mit einreichen müssen.

Antwort vom 20.04.2005


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