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Themenbereich: Schwangerschaft allgemein

während stationärer Behandlung kein Anspruch auf Mehrbedarf?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Liebes Babyclub-Team! Ich,29 alleinerziehend mit fast 5-jähriger Tochter und im fünften Monat schwanger gehe in zwei Wochen für ca.3-6 Monate in eine stationäre Behandlung. Meine Sachbearbeiterin vom Sozialamt bzw. vom Arbeitsamt sagte mir dass in dieser Zeit der Alleinerziehendenbedarf sowie der Schwangerenmehrbedarf nicht gezahlt wird. Stimmt das überhaupt rein rechtlich gesehen? Wenn ja,warum? Schwanger und alleinerziehend bin ich doch auch dann noch... Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie das irgendwie für mich herausfinden könnten! Bis dahin...
Liebe Grüße, Melanie

Frage vom 02.06.2005

Am besten wenden Sie sich zur Klärung dieses Problems an Ihre Krankenkasse; wenn Sie als Sozialhilfeempfängerin nicht k-vers. sind, dann ist die örtliche AOK zuständig. Falls Sie da nicht weiter kommen, wenden Sie sich vor Ort an eine Beratungsstelle der Pro Familia oder eine Familienberatungsstelle (meist kirchliche Träger), deren Beratung Sie kostenlos in Anspruch nehmen können. Ich hoffe, dass Ihnen diese Information weiter hilft, alles Gute!

Antwort vom 03.06.2005


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