menü
Themenbereich: Risikoschwangerschaft

habe ich ein Anrecht auf Arbeitsreduzierung?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo :-)

im März 2004 wurde meine Tochter in der 36. SSW tot geboren. Der Grund dafür war eine FAIT (Fetale Alloimmunthrombozytopenie) Im Februar 2005 hatte ich eine Ausschabung in der 15. SSW nachdem der Tod des Kindes in der 14. SSW festgestellt worden war. Gründe hierfür fand man trotz Chromosomenananlyse nicht. Jetzt bin ich wieder in der 7. SSW und das Risiko für eine FAIT beträgt 50%. Dies kann jedoch erst ab ca der 15. SSW festgestellt werden. Im Falle einer erneuten FAIT wird das KInd ab der 20. SSW über die Nabelschnurvene in regelmäßigen Abständen mit Spenderthrombozyten bis zur Sectio in der ca 34. SSW transfundiert. Das Wissen um dieses Risiko belastet mich schon jetzt sehr. Vor allem nach der vorangegangen Fehlgeburt. Mein behandelnder Gynäkologe ist sehr verständnisvoll und einfühlsam. Eine Woche hat er mich jetzt krankgeschrieben, da ich leichte Blutungen hatte. Da ich jedoch jetzt keine Blutung mehr habe wurde die AU nicht verlängert. Für mich ist die psychische Belastung jedoch derzeit recht hoch. Da ich Flugbegleiterin bin, darf ich ab Kenntnis der Schwangerschaft nicht mehr fliegen. Ich werde dann in irgendeinem Bereich der Firma eingesetzt, der meist eine Bürotätigkeit beinhaltet. Meine Dienstsitz ist allerdings Frankfurt, das 160 km von meinem Wohnsitz entfernt ist. Die Firma hat die Möglichkeit mich allerdings auch im 60 km entfernten Köln einzusetzen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich diese Belastung mit täglicher Fahrt zum Arbeitsplatz von ca 1 Std je Strecke im Berufsverkehr, 8 Stunden Bürotätigkeit sowie der psychischen Belastung Stand halte. Mein Arzt zeigt keine Bestrebungen mich weiter krankzuschreiben. Ab der 15 SSW bei evtl FAIT sieht das natürlich anders aus. Was kann ich tun? Habe ich als Risikoschwangere (38 Jahre, 1 Totgeburt, 2 Fehlgeburten) Anspruch auf reduzierte Arbeitszeiten bzw eine Freistellung? An wen kann bzw muß ich mich wenden? Ich danke schon jetzt für Ihre Antwort und verbleibe mit herzlichen Grüßen Matifou

Frage vom 08.03.2006

Nach Ihrer Vorgeschichte kann ich einerseits gut verstehen, dass Sie jedes Risiko vermeiden wollen und auch sehr stark belastet sind mit der Schwangerschaft. Ich könnte mir aber auf der anderen Seit auch vorstellen, dass Ihr Arzt Ihre Berufstätigkeit als eine sinnvolle Maßnahme, sozusagen "zur Erhaltung der Normalität" ansieht und Sie deswegen nicht auf unbestimmt Zeit arbeitsunfähig attestieren kann. Sie können in aller Ruhe noch mal mit Ihrem Arzt darüber sprechen, ihm Ihre Bedenken (langer Weg etc) aufzeigen und ihn seinen Standpunkt darlegen lassen. Außerdem können Sie bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft Erkundigungen einholen, was z.B. reduzierte AZ betrifft; die BG ist zuständig für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes im individuellen Fall (Adresse bekommen Sie im Zweifelsfall über Ihren Betriebsrat). Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe mit Ihnen, dass diesmal alles gut geht!

Antwort vom 08.03.2006


22

Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.

Kommentar verfassen

Neuen Kommentar verfassen

Um einen neuen Kommentar zu verfassen, musst du angemeldet sein. Bitte melde dich hier an.

Jetzt kostenlos persönliche Frage stellen:
Jetzt Hebamme finden!
PLZ (3-5 Ziffern) oder Ort

Die babyclub.de Hebammen
  • Elena Ortmanns

    Hebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin

  • Jana Friedrich

    Hebamme & Bloggerin

  • Sophia Wels

    Familien-Hebamme, Schwangerschafts- & Wochenbettbetreuung

  • Sarah Schmuck

    Hebamme sowie Still- & Trageberaterin

  • Felicitas Josmann

    Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung

  • Claudia Osterhus

    Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung

  • Monika Selow

    Hebamme & Autorin

Jetzt Namen suchen

 

Über 8000 Mädchennamen! Mehr als 6000 Jungennamen! Jetzt Lieblingsnamen suchen.