27637 Hebammenantworten zu Schwangerschaft, Geburt & Baby


Themenbereich: Recht & Rat

"Beschäftigungsverbot wegen Schmerzen bei der Arbeit?"

Frage:

Hey, ich bin jetzt in der 22 SSW und in der altenpflege habe aber schon seit ca. 3 wochen tierische rückenschmerzen bei laufen, stehen, sitzen und beim liegen und beim liegen wird mein becken immer taub. unter diesen schmerzen kann ich nicht mehr arbeiten. besteht die möglichkeit auf ein beschäftigungsverbot?

Antwort:

Das Arbeiten im Pflegeheim ist körperlich und psychisch sehr anstrengend, es ist sicherlich auch häufig notwendig, dass Sie schwere Lasten heben od. tragen. Das Mutterschutzgesetz ist da recht eindeutig und schreibt als Gewichtsgrenze 5 kg vor, die Sie ohne Einsatz von Hilfsmitteln tragen dürfen; mit Hilfsmitteln (also zB einen Essenswagen, ein Bett schieben, das Räder hat) darf es mehr sein. Auf der Internetseite www.bzga.de finden Sie den Wortlaut des Mutterschutzgesetzes. Wenn Ihre Arbeit Ihre Gesundheit od das Gedeihen Ihres Babys gefährdet, und es bei Ihrem AG keine andere Möglichkeit gibt, Sie zu beschäftigen, dann kann Ihre FÄ Sie krank schreiben. Deshalb sollten Sie sich mit Ihren Beschwerden unbedingt an die FÄ wenden, sich untersuchen und beraten lassen, wie es weiter gehen kann. Gute Besserung!

17.11.2006

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