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Themenbereich: Recht & Rat

Wie kann ich Ausbildung und Schwangerschaft zusammen organisieren?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
ich bin in der 16.ten woche schwanger.
seit einem jahr mache ich eine ausbildung zur fachkraft für lager-
logistik.
wie lange kann ich zu hause bei dem kind bleiben, ohne, dass mir
das erste "absolvierte" jahr meiner ausbildung aberkannt wird?
und vor allem, wie viel zeit zu hause steht mir überhaupt zu? wie
viel muss der arbeitgeber akzeptieren?
kann ich, während ich nicht arbeiten gehe, die schule weiter
besuchen, oder müssen schulische und betriebliche ausbildung
zwinglich zeitgleich ablaufen?

vielen dank für ihre hilfe...

Frage vom 08.07.2007

Sie sind als Auszubildende angestellt bei Ihrem Arbeitgeber und damit greift für Sie genauso wie für jede andere schwangere Angestellte das Mutterschutzgesetz und das Erziehungsgeldgesetz, das auch die Erziehungszeiten regelt. In der Ausb kann es insofern zu Problemen kommen, dass bei entsprechend langem Fortbleiben (angenommen, Sie nehmen 3 Jahre Elternzeit) das Erreichen des Ausbildungszieles (also Bestehen der Prüfungen) gefährdet ist; da hat meist eine vorgesetzte Behörde mitzureden, in Handwerksberufen zB die Handwerkskammer, in vielen sozialen Berufen das Regierungspräsidium, in Ihrem Fall vielleicht die Industrie- und Handelskammer. Möglich ist auch, dass Sie Ihr Fehlzeitenkonto überschreiten (in den meisten Ausbildungsberufen dürfen nicht mehr als 60 Tage Fehlzeit in den 3 Jahren zusammen kommen), wenn Sie in der Schw. mal krank sind bzw auch schon allein durch die Mutterschutzfrist vor und vor allem nach der Geburt, wenn Sie 8 Wochen nicht arbeiten. Am besten läuft es meist in offener Absprache zw Auszubildender und Ausbilder; Sie sollten sich Gedanken machen, ob und wie lange Sie Elternzeit in Anspruch nehmen wollen und Ihr Arbeitgeber kann dazu Stellung nehmen; vermutlich sind Sie ja nicht die erste Mitarbeiterin, die in der Ausbildung schwanger wird und IhrE ChefIn kann Ihnen evtl Erfahrungswerte mitteilen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann wenden Sie sich auch an den (auch bzgl Infos über Mutterschutz) und auch an den Vertrauensarzt (Betriebsarzt) zwecks arbeitsrechtlicher Beratung. Sie können beim Bundesministerium für Familie einen kostenlose Broschüre anfordern zum Mutterschutzgesetz und zur Elternzeit - bedenken Sie auch, dass auch Ihr Partner Elternzeit in Anspruch nehmen kann! Unter www.elterngeldrechner.de können Sie auch mal schauen, was denn an finanzieller Unterstützung auf Sie zu käme, je nachdem, wer von Ihnen wie lange Elternzeit nimmt. In vielen Städten gibt es Beratungsstellen (zB Pro Familia), die individuelle Beratungen zu Mutterschutz, Elternzeit und finanziellen Unterstützungen über das Mutterschaftsgeld hinaus durchführen - das gibts vielleicht auch bei Ihnen? Ich wünsche Ihnen alles Gute!!

Antwort vom 09.07.2007


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