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Themenbereich: Recht & Rat

Muss der Arbeitgeber Ausgleich für Schichtarbeit zahlen?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo Sprechstundenteam.
Ich bin in der 11 SSW und derzeitig berufstätig. Mein Dienst erstreckt sich auf 4 Schichten inkl. Sonntage und Feiertage. Diesbezüglich erhielt ich Schichtzuschläge.
Aufgrund des Mutterschutzgesetzes darf ich an diesem Schichtsystem nicht mehr teilnehmen. Dadurch entstehen mir finanzielle Einbußen, die ich ohne die Schwangerschaft nicht hätte.
Muss mir der Arbeitgeber hierfür einen finanziellen Ausgleich zahlen? Wenn ja wie errechnet sich dieser? Ist der finanzielle Ausgleich gesetzlich geregelt, sodass der Arbeitgeber zahlen muss? Oder ist das eine "kann"-Bestimmung, das der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich zahlt?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Frage vom 26.02.2008

Wenn Sie aufgrund der MuSchBestimmungen weniger oder keine Zulagen erhalten, dann haben Sie Anspruch auf einen Ausgleich. Das MuSchG schreibt vor, dass in solchen Fällen Anspruch auf die durchschnittlichen Bezüge des Gehalts vor der Schwangereschaft besteht, der so genannte Mutterschutzlohn. Zugrunde gelegt werden die letzten dreizehn Wochen vor Eintreten der Schwangerschaft. Nachzulesen in § 11 MuSchG. Ihr Arbeitgeber weiß das. Sollte es Schwierigkeiten geben, wenden Sie sich an den Betriebsrat oder an die dem Arbeitgeber vorgesetzte Behörde (zB Gewerbeaufsichtsamt). Alles Gute!

Antwort vom 27.02.2008


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