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Themenbereich: Recht & Rat

Finanzen und Arbeitslosigkeit in der Schwangerschaft, Wahl des Geburtsortes

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Liebes Hebammenteam, als erstes erstmal ein großs Lob für die tolle Arbeit hier und die Hilfe und Tipps die sie werdenden Müttern geben. Nun zu meiner Frage: Also ich bin 19 Jahre alt und jetzt in der 17. SSW. In der Stadt in der ich wohne fühle ich mich nicht wohl und möchte deswegen am liebsten wegziehen, was durch meine Arbeitslosigkeit und das Arbeitsamt allerdings nicht so einfach ist. Jedenfalls möchte ich auch mein baby in meiner "Wunschstadt", die 40km entfernt liegt, zur Welt bringen. Kann ich das so einfach und kann ich auch in so eine richtige Geburtsklinik ohne das da erhöhte Kosten auf mich zukommen? Des Weiteren wüsste ich gerne, ob ich beim Arbeitsamt zwingend den Vater des Kindes angeben muss, zwecks Unterhalt und so, o ob ich darauf verzichten kann?Wir sind zwar zusammen und freuen uns auf das baby, wovon aber das Amt nicht unbedingt etwas erfahren soll. Vielen Dank im Voraus!

Frage vom 15.10.2008

Sie haben die freie Arzt-/ Hebammen-/ und Krankenhauswahl - Sie können wo Sie wollen in die Klinik gehen. Allerdings haben Sie keinen Anspruch zB auf Fahrtkostenersatz, die "Reise" in die Klinik müssen Sie selbst finanzieren. Sollte es nötig sein, dass Sie mit dem Rettungsdienst in die Klinik gebrahct werden müssen, wird dieser die nächstgelegene Klinik mit Notaufnahme ansteuern - wenn es medizinisch zu verantworten ist, werden Sie auf Ihre Kosten in die Wunschklinik transportiert (sofern nicht der Rettungswagen gleich wieder für einen neuen Einsatz zur Verfügung stehen muss).
Das Arbeitsamt sollte sicjh eigentlich nicht für die Vaterschaft interessieren, das ist eher das Jugendamt, das bei Bedarf Unterhaltszahlungen an Sie vorstreckt und dann beim Vater wieder einfordert. Das Arbeitslosengeld ist teilweise mit abhängig davon, ob der ALG- oder Sozialhilfe-Empfänger (also Sie) in häuslicher Gemeinschaft lebt mit jemandem, der ein Einkommen hat, das dann teilweise auf die Lebensgemenischaft angerechnet werden kann. Wenn Sie also zusammen wohnen und Ihr Partner hat ein eigenes Einkommen, dann wird das Arbeitsamt evtl die Zahlungen an Sie entsprechend kürzen. Das hat aber soweit ich weiß nichts mit dem Kind zu tun. Am besten gehen Sie mal zur Rechtsberatung einer Pro-Familia-Stelle oder des Jugendamtes, denn Sie haben als arbeitslose Mutter zusätzliche finanzielle Ansprüche, wenn Ihr Baby geboren ist. Alles Gute!

Antwort vom 16.10.2008


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