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Themenbereich: Recht & Rat
"Rezeptgebühr in der Schwangerschaft"
Frage:
Hallo liebes Hebammenteam,
Habe gerade das Ergebniss meines Abstriches bekommen und es hat sich herausgestellt das ich nicht nur ein Pilz sondern auch Bakterien habe. Habe mit Bakterien aber keinerlei Erfahrung und ich habe jetzt Angst das das meinem Baby schaden könnte,ich bin in der 15. SSW! Muß dazu sagen das ich erst noch 2 Wochen warten muß bis ich das Rezept holen kann, da es diesen monat ziemlich knapp ist vom Geld und ich kaum noch was habe!
Lg Sandra
Sandy_25
Antwort:
Als Schwangere sind Sie von der Zuzahlung der Rezeptgebühr befreit, sofern Sie Kassenpatientin sind bzw Sozialhilfe beziehen, daher können Sie sich Ihre Rezepte sofort holen, auch die Praxisgebühr müssen Sie nicht bezahlen, sofern Sie zur Schwangerenvorsorge gehen. Sie sollten die Infektion gleich behandeln und auch darauf achten, dass sie vollständig abheilt - im Zweifelsfall nochmal bei der FÄ einen Abstrich machen lassen, wenn die Behandlung abgeschlossen ist. Gute Besserung!!
02.07.2009