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Themenbereich: Recht & Rat

Mutterschutzbestimmungen für eine Medizinische Fachangestellte

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo Liebes Hebammenteam!!!

Bin in der 5 SSW, und arbeite als Med. Fachangestellte in einer Allg. Praxis als einzige Helferin. Das heißt das ich alles muß, BE, Infusionen, VW, Injektionen, Hämofec auswerten, Urin usw. Darf ich das noch alles machen? Wie sieht es aus wenn mein Gyn mir ein Beschäftigungsverbot erteilt? Wer ersetzt mich in der Praxis?? Muß ich mich nach einem Ersatz umschauen??? Ich kann ja meinen Chef nicht alles alleine machen lassen. Dann kann er ja gar keine pat. mehr behandeln!!!

Frage vom 03.04.2011

Das MuSchG macht dazu ganz eindeutige Angaben: in §4 Satz 6 steht: werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden "mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,...", nachzulesen z B unter http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html.
Es bedarf keines zusätzlichen Beschäftigungsverbotes Ihres FA, denn all die Tätigkeiten, bei denen Sie der Infektionsgefährdung ausgesetzt sind wie Blutabnahme, Injektionen, Umgang mit Blut/ Ausscheidungen ist nach diesem § 4 MuSchG verboten.
Ihr Chef weiß das, und er ist gemäß §2 MuSchG verpflichtet, Ihren Arbeitsplatz so zu gestalten, dass Sie und Ihr Baby keiner Gefährdung ausgesetzt sind, sprich: Diese gefährlichen Arbeiten muss er selbst tun oder jemand anderem delegieren - Sie dürfen es jedenfalls nicht mehr machen.

Es ist nicht Ihre Aufgabe, eine Ersatzkraft herbeizuschaffen, das muss der Chef selbst machen, er kann z B über die Agentur für Arbeit kostenlos eine Ersatzkraft suchen.
Ihnen darf kein Verdienstausfall entstehen dadurch, dass Sie best. Arbeiten nicht mehr machen; Ihr Arbeitgeber ist für einen solchen Fall versichert, dass er nun nicht das Gehalt seiner Assistentin doppelt zahlen muss.
Sie brauchen sich keine Sorgen um eine evtl "Überlastung" Ihres Chefs machen, sondern für Sie sollte im Vordergrund die Gesundheit Ihres Babys und auch Ihre eigene stehen - Ihrem Chef, wenn er denn ein guter Chef ist - übrigens auch!
Falls Sie ihm noch nicht gesagt haben, dass Sie schwanger sind, tun Sie es mögl. bald, damit er einen Ersatz für Sie suchen kann - er kann Mutterschutzbestimmungen für Sie erst umsetzen, wenn er weiß, dass Sie schwanger sind.
Sollten Sie Probleme bekommen, zu Ihren Rechten zu kommen, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden, das ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium, die sind zuständig für die Umsetzung und Einhaltung an den jeweiligen Arbeitsplätzen.
Unter www. bmfsfj.de können Sie kostenlos eine Broschüre Mutterschutz bestellen, auch zur Elternzeit gibt es dort kostenlose Infohefte.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Antwort vom 06.04.2011


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