Gewichtszunahme nicht in Ordnung
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da meine Hebamme Urlaub hat wende ich mich an Sie.
Mein Sohn (geb. .9.9.11) hatte am Montag die U3.
Dabei hat der Kinderarzt gemeint die Gewichtszunahme ist nicht i.O.
bei der Geburt wog er 3930 g bei der U2 am Entlassungstag 3580 g und bei der U3 'nur' 3980 g. Das entspricht einer Zunahme von 80 g pro Woche. Da der Kleine jedoch gesund aussieht habe ich Globuli bekommen, die ich nach dem Stillen geben soll und in einer Woche wird kontrolliert und dann soll ich zufüttern wenn es nicht mehr wird. Was meinen Sie dazu? Der Arzt fand es auch nicht normal, dass ich teilweise 1,5 h stille und nach 1h schon wieder. Er meinte da müsste eine längere Pause (immer so 3h dazwischen sein).
Was ich noch ergänzen möchte, der Kleine ist seit Geburt (51 cm) bereits 6 cm gewachsen bis zur U3.
Danke für ihre Hilfe
nicole207
Frage vom 24.10.2011
Leider bekomme ich keinen richtigen Durchblick, was Ihre Daten bzw. Zahlen angeht. Darum ein paar allgemeine Informationen, die Sie dann gut selbst anpassen können. Ein Zeichen für das gute Funktionieren des Stillens ist, wenn das Geburtsgewicht spätestens am 14. Tag nach der Geburt erreicht ist. Die durchschnittliche Gewichtszunahme eines Neugeborenen in den ersten zwei Monaten liegt unter optimalen Bedingungen zwischen 170g und 330g in der Woche. Auch kann ich nicht verstehen, warum Ihnen empfohlen wurde, Ihrem Sohn Globuli zu geben („für schlechtes Gedeihen“?). Wenn das Stillen nicht funktioniert und die Milchbildung bei Ihnen nicht ausreichend ist, sind Globuli nicht das erste Mittel der Wahl. Es braucht eher die Beobachtung, ob Ihr Kind richtig und effizient saugt und angepasste Massnahmen bzw. ob es einen anderen Grund gibt, warum Ihr Kind 1,5h stillt und dann anscheinend nach 1 h wieder Hunger hast. Falls Ihre Hebamme keine Vertretung angegeben hat, sollten Sie eine Kollegin kontaktieren, die sich gut in der Stillberatung auskennt (es gibt mehrere in Ihrer Umgebung). Online kann ich Ihnen keine weiteren hilfreichen Massnahmen bieten. Alles Gute, Inken Hesse
Antwort vom 24.10.2011