Schweres Heben und Tragen
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Frage vom 27.02.2014
Wörtlich sagt das MuSchG zum Heben und Tragen in § 4 Abs. 2: " Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden (1.) mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. ...". Das heißt, wenn die Lasten, die Sie regelmäßig heben müssen, mehr als 5 kg wiegen, dürfen Sie diese Arbeit jetzt nicht mehr machen. Wenn Sie Lasten mit Hilfsmitteln, also z B einen Wagen auf Rädern schieben müssen, darf die Kraft um diesen zu bewegen bis 10 kg betragen.
Auch die Kälte ist ein Problem: ebenfalls $ 4 Abs 1 sagt: "(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind."
Das Gesetz im Wortlaut finden Sie zB unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf.
Meist ist es am besten, erst mal den/ die direkten Vorgesetzten darauf anzusprechen und (wenn es gibt) den Betriebsrat zu informieren. Wenn das nichts nützt, können Sie bei der dem Betrieb vorgesetzten Behörde Hilfe suchen. Bei einem Backshop kann das entweder das Gesundheitsamt oder Lebensmittelüberwachungsamt sein.
Sie haben das Recht auf die Schutzvorschriften des MuSchG und Ihr Betrieb hat die Pflicht, Sie und Ihr Baby zu schützen vor möglichen Gefährdungen, die am Arbeitsplatz auftreten können - genau dafür ist das MuSchG da und muss eingehalten werden. Ich wünsche Ihnen vel Erfolg beim Durchsetzen Ihrer Rechte und eine schöne und gesunde Schwangerschaft!
Antwort vom 28.02.2014