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Themenbereich: Recht & Rat

Schweres Heben und Tragen

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo, ich arbeite in einem Backshop, Arbeiten im Tiefkühler bei minus 18 grad und schweres heben gehört dort zu den täglichen Aufgaben, ab wann ist das in einer Schwangerschaft untersagt? habe schon im Internet recherchiert aber nichts genaues gefunden??

Frage vom 27.02.2014

Das Mutterschutzgesetz gilt ab dem Moment, in dem dem Arbeitgeber die Schwangerschaft der Mitarbeiterin bekannt ist und ist unbedingt einzuhalten, sonst macht sich der Arbeitgeber strafbar.
Wörtlich sagt das MuSchG zum Heben und Tragen in § 4 Abs. 2: " Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden (1.) mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. ...". Das heißt, wenn die Lasten, die Sie regelmäßig heben müssen, mehr als 5 kg wiegen, dürfen Sie diese Arbeit jetzt nicht mehr machen. Wenn Sie Lasten mit Hilfsmitteln, also z B einen Wagen auf Rädern schieben müssen, darf die Kraft um diesen zu bewegen bis 10 kg betragen.
Auch die Kälte ist ein Problem: ebenfalls $ 4 Abs 1 sagt: "(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind."
Das Gesetz im Wortlaut finden Sie zB unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf.
Meist ist es am besten, erst mal den/ die direkten Vorgesetzten darauf anzusprechen und (wenn es gibt) den Betriebsrat zu informieren. Wenn das nichts nützt, können Sie bei der dem Betrieb vorgesetzten Behörde Hilfe suchen. Bei einem Backshop kann das entweder das Gesundheitsamt oder Lebensmittelüberwachungsamt sein.
Sie haben das Recht auf die Schutzvorschriften des MuSchG und Ihr Betrieb hat die Pflicht, Sie und Ihr Baby zu schützen vor möglichen Gefährdungen, die am Arbeitsplatz auftreten können - genau dafür ist das MuSchG da und muss eingehalten werden. Ich wünsche Ihnen vel Erfolg beim Durchsetzen Ihrer Rechte und eine schöne und gesunde Schwangerschaft!

Antwort vom 28.02.2014


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Profilfoto  jennstp
Kommentar vom 28.02.2014 16:05
Kündigungsschutz
Tritt das kundigunsschutzgesetz erst wenn man. Die schriftliche Bestätigung vom Arzt bringt in Kraft oder wenn man bereits sagt ich bin. Schwanger??
Kommentar vom 28.02.2014 17:04
zu Kommentar 1: MuSchG gewährt besonderen Kündigungsschutz
Als "gültiger Nachweis" einer Schwangerschaft muss auf Verlangen des Arbeitgebers ein Attest von der FÄ vorgelegt werden. Falls Sie für dieses Attest etwas bezahlen müssen, bekommen Sie das Geld vom AG wieder (Quittung vorlegen). Der besondere Kündigungsschutz gilt dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger waren - auch wenn Sie es evtl selbst noch nicht wussten. Dann kann über das ärztl. Attest nachgewiesen werden, wie "alt" die Schwangerschaft schon war als die Kündigung ausgesprochen wurde. Eine nach der Kündigung erst entstandene Schwangerschaft bewirkt keine Rücknahme der Kündigung, aber bis zum letzten Arbeitstag haben Sie dann selbstverständlich den Schutz durch die Mutzterschutzbestimmungen, zB bzgl Heben/ Tragen/ Umgang mit gefährlichen Stoffen etc.
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