Mutterschutz: wann soll ich den Arbeitgeber informieren?
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Ich habe grade durch einen Test fest gestellt das ich schwanger bin. Einen Termin beim FA habe ich noch nicht.
Ich arbeite in einem Behinderten Wohnheim und muss dort auch die Bewohner (Erwachsene) aus Rollstühlen heben. Ich möchte meinen Arbeitgeber noch nicht informieren, da ich noch einen befristeten Arbeitsvertrag habe und vor einer Entfristung stehe.
Ich habe einen Kurs in Kinästhetik in der Pflege, kann der mir dass in den ersten 3 Monaten von Vorteil sein?
Oder soll ich meinen Arbeitgeber informieren? Ich habe Angst meinen Job dann zu verlieren.
Vielen Dank für ihre Hilfe
Frage vom 18.05.2014
Die Sachlage ist die: Solange Ihr AG nicht weiß, dass Sie schwanger sind, muss/ kann er Sie nicht vor möglichen Gefahren schützen - z. B schweres Heben und Tragen. Sie müssen also solange auf eigenes Risiko die gleiche Arbeit wie alle anderen tun.
Ihre Kinästhetik-Kenntnisse helfen Ihnen bestimmt (nicht nur während der Schwangerschaft!). Wenn Sie nach den kinästh. Prinzipien arbeiten, setzen Sie die Eigen-Kräfte Ihres Klienten genau so ein wie Ihre eigenen und entlasten sich dadurch sehr.
Wenn es Ihnen gut geht und wenn die Sache mit der Entfristung nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt, können Sie dieses Risiko bestimmt eingehen. Sie sollten jedoch, wenn Sie merken, dass die körperliche Belastung doch zu hoch ist, lieber den unbefristeten Arbeitsplatz riskieren als das Baby! Wenn Sie Ihren ersten Vorsorgetermin haben, können Sie das auch mit Ihrer FÄ besprechen, die dann ja auch über evtl vorhandene Risiken besser Bescheid weiß als ich es aus der Ferne beurteilen kann. Ich wünsche Ihnen alles Gute - für die Schwangerschaft und für den Arbeitsplatz!
Antwort vom 19.05.2014