Wann war der Zeugungstag?
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Frage vom 20.05.2014
Da aber auch da noch eine Bandbreite drin liegt, könnte sowohl ein noch früherer Geschlechtsverkehr als auch einer nach dem 21.4 in Frage kommen.
Wenn es um Vaterschaftsklagen geht, kann die rechnerische Ermittlung nur als zuverlässig angesehen werden, wenn der Verkehr mit einem potentiellen Erzeuger vor der letzten Periodenblutung war oder nach positivem Schwangerschaftstest. In allen anderen Fällen bleibt eine gewisse Unsicherheit, die nur mit einem Vaterschaftstest ausgeräumt werden kann.
Herzlichen Gruß, Monika Selow, Hebamme
Antwort vom 21.05.2014