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Themenbereich: Gesundheit

Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo! Ich bin im fünften Monat schwanger und habe schon seit Beginn der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme. Anfangs hatte ich ständig Fieber und Gliederschmerzen und war 5 Wochen krankgeschrieben. Danach arbeitete ich 5 Wochen und nun habe ich starke Probleme mit dem Kreislauf. Mir ist jeden Tag schwindelig, und mir wird plötzlich schlecht (Herzrasen + unregelmäßiger Herzschlag). Letzte Woche bin ich sogar kurz ohnmächtig geworden. Unter diesen Umständen zu arbeiten fällt mir sehr schwer, zumal ich auch Stress mit dem Arbeitgeber hatte (da mir der gesamte Jahresurlaub verweigert wurde, weil ich ja sowieso bald weg bin und sie mich "jetzt noch brauchen" bevor ich dann weg bin"). Meine Frage: Ist ein individuelles Beschäftigungsverbot wirklich undenkbar unter diesen Umständen? Muss ich mich wirklich (wie meine Frauenärztin sagt) einfach die gesamte Zeit bis zum Mutterschutz krank schreiben lassen? Ich freue mich sehr über eine Antwort!!! Vielen Dank im voraus!

Frage vom 08.09.2014

Der Unterschied zw Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (= Krankschreibung) und ind. Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG besteht darin, dass das BV dann ausgestellt werden kann, wenn der Schwangeren aufgrund der Schw. die Arbeit an diesem Arbeitsplatz nicht zumutbar ist. In Ihrem Fall besteht Krankheit/ Gesundheitsstörung, die nicht unbedingt mit Ihrer Arbeit zu tun hat, sondern deren Ursachen und Behandlung es vor allem erst mal zu klären gilt, daher Krankschreibung(en), die bei Bedarf verlängert bzw neu ausgesprochen werden.
Ob BV oder AU macht für Sie keinen Unterschied, der Arbeitgeber hat evtl. einen gewissen Nachteil, da er Ihre Stelle nicht mit einer Aushilfe besetzen kann, was für Ihn natürlich besser zu planen wäre als sich von AU zu AU zu behelfen.
Sie sollten sich auf alle Fälle gründlich untersuchen lassen, von Internisten und/ od Kardiologen, um herauszufinden, woher Ihre Beschwerden kommen.
Alles Gute für Sie und gute Besserung!

Antwort vom 09.09.2014


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