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Themenbereich: Recht & Rat

Kann ich mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo ich hatte Anfang des Jahres eine Fehlgeburt und mein Hausarzt meinte auf Grund dessen und meiner Arbeit sollte ich mir ein Beschäftigungsverbot holen. Ich muss dazu sagen ich arbeite in einer Großkantine in allen Bereichen von spülen bis verkauf und stehe den ganzen Tag.bin mit hin Un her fahren 12 Stunden auf den Beinen. Meine Frage geht das den?

Frage vom 22.10.2015

Hallo, Ihnen stehen in der Schwangerschaft Mutterschaftsrechte zu, die Ihr Arbeitgeber einhalten muss – natürlich müssen Sie Ihrem AG dazu zuerst von Ihrer Schwangerschaft berichten, dass er entsprechende Maßnahmen einleiten kann: die Dauer der Arbeitszeit von Schwangeren ist im Mutterschutzgesetz auf 8,5 Stunden täglich (reine Arbeitszeit) beschränkt und das zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends (in der Gastronomie darf bis 22 Uhr gearbeitet werden). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz einer werdenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden. Muss eine Schwangere bei der Arbeit ständig stehen oder gehen, ist ihr eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.
Über die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes wachen entweder – je nach Bundesland – die Gewerbeaufsichtsämter oder die staatlichen Arbeitsschutzämter als Aufsichtsbehörden.
Beschäftigungsverbote sind § 3-6 des Mutterschutzgesetzes geregelt.
Eine vorausgegangene Fehlgeburt stellt kein Grund für ein Beschäftigungsverbot dar.
Auch aufgrund einer Tätigkeit in der Küche kann kein BV ausgestellt werden: dies geht nur,
wenn die Schwangere z.B. gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt ist und/oder Leben oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind.
Der behandelnde Arzt oder Betriebsarzt wird in einem solchen Fall dann das BV ausstellen, das die Beschäftigung entweder generell oder zeitweilig einstellt.
In Ihrem Fall geht es eher um die Einhaltung der Mutterschaftsrechte in Bezug auf Arbeitszeit und Möglichkeiten zum Ausruhen.

Alles Gute für Sie und Ihre Schwangerschaft, Olivia Heiss

Antwort vom 27.10.2015


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