Beschäftigungsverbot in der Zahnarztpraxis
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Frage vom 30.03.2016
Die Einschränkungen und Anforderungen unterscheiden sich je nach Beruf und Arbeitsstelle. Es gibt immer mal wieder Arbeitgeber, die sich damit nicht in der gebotenen Sorgfalt beschäftigen mögen. In dem Fall sind weitere Schritte, wie die Einschaltung des Arztes/der Ärztin möglich und nötig.
Nähere Informationenzu dem Thema für Ihren Beruf finden Sie hier:
http://www.zwp-online.info/de/zwpnews/wirtschaft-und-recht/recht/die-schwangere-angestellte-der-zahnarztpraxis
Alles Gute für die geplante Schwangerschaft, Monika Selow
Antwort vom 01.04.2016