Zu klein nach Ultraschall
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ich bin in der 9.SSW (8+3). Am Donnerstag bei 7+5 hatte ich meinen ersten Ultraschall. Die Ärztin stellte schnell fest dass das Kleine nur 3mm klein sei. Sie fragte mich ob ich mir mit den Daten der letzten Menstruation sicher sei. Da ich schon lange unter zwischenblutungen und nicht wirklich starker Menstruation leide, kann ich nur nach bestem Wissen und Gewissen sagen dass ich den 05.03. für den Beginn der Menstruation halte. Was ich aber sicher weiß ist, dass nur der 19.03. und 20.03. für die Zeugung in Frage kommen. Den sst habe ich am 30.03. positiv in den Händen gehalten.
Ich soll jetzt morgen bei 8+4 nochmal zum Ultraschall kommen. Sie machte mir aber keine Hoffnung und wir sollen uns auf eine MA einstellen. Ich könnte auch wenn ich es nicht aushalte am Wochenende ins Krankenhaus zur Ausschabung gehen. Da war ich nicht...
Ich kann und will noch nicht aufgeben. Kann denn nicht noch was aufgeholt werden? Kann es sein dass das Kleine zum Teil ein Eckenhocker ist und einfach nicht alles zu sehen war? Laut der SSL- Tabelle wäre das Kleine im Zeitfenster bis 7+1. Oder ist dies zu optimistisch gedacht?
Ich danke von Herzen für Ihre Antwort und Mühe!
Frage vom 03.05.2016
Der erste US hat die Schwangerschaft bestätigt ud deren Sitz in der Gebärmutter. Das ist das was er leisten kann, mehr nicht. Alles weitere wird sich aus dem Verlauf ergeben. Ich würde Ihnen raten weiter abzuwarten. Beim nächsten US kann man dann sehen, ob sich ein weiteres Wachstum ergeben hat und muss eventuell von einer früheren Schwangerschaftswoche ausgehen, auch wenn sich dadurch nicht alle Daten erklären lassen.
Auch wenn es sich um eine nicht intakte Schwangerschaft handeln sollte ist die Ausschabung nicht die einzige Möglichkeit zum weiteren Vorgehen. Sie können auch eine natürliche Fehlgeburt abwarten und sollten sich hierzu informieren lassen. Ich kann Ihnen hierzu folgenden Artikel empfehlen:
http://www.zeit.de/2012/24/M-Fehlgeburten
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass es sich doch um eine intakte Schwangerschaft handelt. Herzliche Grüße, Monika Selow
Antwort vom 05.05.2016