Uterus Bicornis, vorausgegangene vorzeitige Lösung, Kinderwunsch
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassen- Zurück
- Übersicht: Hebammensprechstunde
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassenHebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Hebamme & Bloggerin
Familien-Hebamme, Schwangerschafts- & Wochenbettbetreuung
Hebamme sowie Still- & Trageberaterin
Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung
Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung
Hebamme & Autorin
ich habe meinen Sohn an 15.3. aufgrund einer vorzeitigen Plazentaablösung per Notkaiserschnitt in der 26ssw Tod zur Welt gebracht. Seitdem steht die Welt für uns still.
Es war mein zweiter Ks. Wir haben schon eine Tochter, die 2014 in der 32 Ssw gesund per Ks zur Welt kam.
Meine Frage wäre, wie groß die Gefahr ist, dass sich eine Plazentaablösung bei einer erneuten Schwangerschaft wiederholen würde? Ich habe eine Uterus Bicornis.
Ist es eine 50:50 Chance, dass sich die Plazenta an einer guten Stelle im Uterus ansiedelt? Diesmal war die Plazenta wohl in einem Horn und mein Sohn im anderen Horn und daher zu wenig Platz.
Und wie hoch ist die Gefahr einer Ruptur, wenn ich nach 10 Monaten wieder Schwanger werden würde?
Lieb Grüße
Frage vom 23.04.2017
es tut mir sehr leid, dass ihr kleiner Sohn so tragisch verstorben ist.
Zu Ihrer Frage: Leider sind das schon drei Risiken, die bei Ihnen zusammentreffen - der Uterus Bicornis, die vorausgegangene vorzeitige Lösung und zwei Kaiserschnitte.
Prozentzahlen kann ich Ihnen leider nicht nennen. Aber ich denke es ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Im Falle einer erneuten Schwangerschaft müsste das Baby auf jeden Fall deutlich früher geholt werden, um Sie beide nicht in Gefahr zu bringen. Ich kann Ihnen auf Grund der Vorgeschichte leider nicht guten Gewissens dazu raten, es erneut darauf ankommen zu lassen. Zumindest nicht, ohne die genauen Fakten zu kennen.
Bitte beraten Sie sich mit ihrem Frauenarzt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Jana Friedrich
Antwort vom 24.04.2017