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33440 Hebammenantworten zu Schwangerschaft, Geburt & Baby

Bildquelle: poppypix/Depositphotos.com

"Wie kann ich ein individuelles Beschäftigungsverbot durchsetzen?"

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Kommentar vom 30.03.2015 15:06
Beschäftigungsverbot
Hallo,
zum Thema Beschäftigungsverbot (individuelles) möchte ich sagen, das auch jeder andere Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann. Dazu muss es nicht zwingend ein FA für Gynäkologie sein.
Es kann auch der Hausarzt oder der Betriebsarzt sein. Wenn man in einer Gefährdungssituation keinen Arzt findet kann ein Beschäftigungsverbot auch von einem Arzt des Gesundheitsamtes erfolgen.

Liebe Grüße,
Dirk

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