Krankengeld bei kranken Kindern
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Wenn Mutter oder Vater wegen der Versorgung des Kindes nicht arbeiten können und niemand anders für Sie einspringen kann, zahlt die BARMER GEK Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Mehr Informationen: www.barmer-gek.de/101398 |
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