Elterngeld für Mehrlinge
Wer sich auf Zwillinge oder gar Drillinge freuen darf, erhält selbstverständlich mehr Elterngeld als Eltern, die „nur“ ein Kind bekommen.Ganz konkret bedeutet das: Zusätzlich zum eigentlichen Elterngeldanspruch erhöht sich der Betrag bei Mehrlingsgeburten um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere geborene Kind.
Um ihren Anspruch zu berechnen, schlagen Sie also einfach auf den berechneten Betrag für das Elterngeld bei Zwillingen noch einmal 300 Euro drauf, bei Drillingen sind es 600 Euro, bei Vierlingen 900 Euro, usw.
Übersicht Elterngeld
