BERUFSTÄTIGKEIT & SCHWANGERSCHAFT

Arbeiten ja, aber wie lange?

Dies ist davon abhängig, wie Sie sich fühlen und wie belastend die Arbeit ist. Gewöhnlich hören Schwangere in der 34. bis 36. Woche auf zu arbeiten. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt der Mutterschutz und Sie können problemlos aufhören zu arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Falls bei Ihnen ein medizinisches Problem vorliegt, sollten und dürfen Sie früher aufhören zu arbeiten, Ihr Arzt stellt Ihnen in diesem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.

Allgemeine Tipps für die Berufstätigkeit während der Schwangerschaft:

  • Laut Gesetz müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Schwangere sich ausruhen können – z. B. in einem dafür vorgesehenen Ruheraum. Nutzen Sie täglich diese Möglichkeit.
  • Vermeiden Sie langes Stehen. Legen Sie beim Arbeiten mehrere Pausen ein.
  • Nehmen Sie sich die Zeit, um leichte Übungen für Hals, Beine, Füße und Schulter durchzuführen.
  • Reduzieren Sie Ihre täglichen Pflichten – z. B., indem Ihr Partner Ihnen im Haushalt hilft.

Die neuesten Kommentare zu diesem Thema:

Am 02.07.2010 um 12:14 schrieb binegraw:
Hinweis: Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte
F...
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