SCHWANGERSCHAFT & ELTERNZEIT
Kündigungsschutz
Den Arbeitgeber rechtzeitig unterrichten
Ihr Kündigungsschutz endet jedoch beim Eintreten einer Fehlgeburt. Manche Mütter warten deshalb zunächst die ersten drei Schwangerschaftsmonate ab, in denen die Gefahr einer Fehlgeburt am größten ist. Wenn Ihre Arbeit jedoch mit Tätigkeiten verbunden ist, die eventuell gesundheitsschädlich für Ihr Kind sein könnten (z. B. das Tragen schwerer Lasten etc.), dann sollten Sie Ihren Arbeitgeber umgehend von Ihrer Schwangerschaft unterrichten.
Bringen Sie am Besten gleich einen entsprechenden Nachweis von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme mit. Auf diesem ist der voraussichtliche Geburtstermin vermerkt und der Beginn des Mutterschutzes. Die Kosten für diese Bescheinigung muss Ihnen der Arbeitgeber erstatten.
Kündigungsschutz in Sonderfällen
Werden Sie während der Probezeit schwanger, so können Sie auch hier den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen, vorausgesetzt der Arbeitgeber hatte ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis mit Ihnen eingeplant. Der Kündigungsschutz gilt jedoch nicht bei vereinbarten Zeitverträgen!
Die neuesten Kommentare zu diesem Thema:
Am 25.07.2011 um 21:07 schrieb Dani89:
hi @ all,
ich habe eine frage und bisher keine brauchbare antwort darauf gefunden. und zwar bin ich in der 12 SSW und arbeite auf 400€ Basis im Einzelhandel. in meinem Arbeitsvertr...
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Am 05.09.2010 um 20:10 schrieb gigi06:
Hallo Guenthi,
wenn ich da zurückrechne,warst Du zu dem Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung nicht schwanger.Also ist sie leider wirksam.
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Am 05.09.2010 um 19:17 schrieb satama01:
bei mir war es vor 8 jahren auch so.
ich bekam die kündigung und eine woche später hatte ich erfahren dass ich schwanger bin.
der arbeitgeber mußte die kündigung zurücknehmen so...
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Am 05.09.2010 um 15:02 schrieb 51zu49:
davon ab: wenn ich nachrechne, warst du am 12.7. noch nicht schwanger. Ein Grund mehr, dass das seine Gültigkeit behält!!!
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Am 05.09.2010 um 15:01 schrieb 51zu49:
So viel ich weiß, ist sie wirksam, da sie VOR dem Wissen des SS SCHRIFTLICH ausgesprochen wurde. Würd dir gern was besseres sagen. Aber andererseits: was würde dir denn jetzt in der SS noch ein ...
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