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Kind adoptieren | Baby adoptieren

Ablauf eines Adoptionsverfahrens

Baby adoptieren
Wenn sich ein Paar oder eine Einzelperson für eine Adoption entschieden hat, muss zuerst Kontakt mit der jeweiligen Adoptionsstelle aufgenommen werden. Dies kann über die Adoptionsstelle des örtlichen Jugendamtes oder über eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle geschehen, woraufhin man zu einem Beratungsgespräch eingeladen wird.

Insgesamt finden zwei Gespräche statt, bei denen sich die Adoptionsvermittler einen ersten Eindruck über die zukünftigen Adoptiveltern verschaffen können und den Ablauf einer Adoption erklären. Danach bekommen die Interessierten einen Antrag mit, der unter anderem folgende Fragen enthalten kann:

  • Welche Veränderungen werden mit einem Kind in der Familie erwartet?
  • Was bedeutet ein Kind für das eigene Selbstwertgefühl und für die Partnerschaft?
  • Welche Vorstellungen gibt es für die Kindererziehung?
  • Welche religiösen Erziehungsvorstellungen liegen vor?
  • Was sind die Stärken und Schwächen in der Erziehung?
  • Welches Kind passt am besten in die Familie (Alter, Geschlecht, Temperament und Interessen)?
  • Mit welchen körperlichen Auffälligkeiten oder Behinderungen des Kindes kann umgegangen werden?
  • Wer soll das Sorgerecht im Fall einer Trennung erhalten?

Adoptionsverfahren: welche Unterlagen sind nötig?

Das Jugendamt bzw. die Adoptionsvermittlungsstelle braucht verschiedene Unterlagen, die zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Antrag bei der jeweiligen Behörde abgegeben werden müssen. Folgende Unterlagen sind zwingend notwendig:

  • Lebensläufe mit Fotos
  • Geburtsurkunde / Heiratsurkunde
  • evtl. Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit
  • Nachweis über die finanzielle Situation
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest
Eventuell können noch weitere Unterlagen verlangt werden.

Das Eignungsverfahren

Nachdem alle Unterlagen eingereicht worden sind, kommt es zu einem Eignungsverfahren. Sozialarbeiter führen mit den Adoptionsbewerbern zwei bis drei Gespräche, in denen es unter anderem um die eigene Kindheit, die Beziehung zueinander, die Gründe für die Adoption, Erziehungsvorstellungen und eventuell auch um eine mögliche Kinderlosigkeit geht. Nach dieser gründlichen Überprüfung wird festgestellt, ob die Bewerber für eine Adoption in Frage kommen oder nicht. Ablehnungsgründe können beispielsweise Erziehungsvorstellungen sein, die nicht der Norm entsprechen, Lebensziele, die mit einer Kindererziehung nicht zu vereinbaren sind oder nicht genug Belastbarkeit, Einfühlsamkeit, Toleranz und Offenheit.

Wie lange dauert ein Adoptionsverfahren?

Sowohl das Eignungsverfahren, als auch die anschließende Wartezeit auf ein Kind erfordert viel Geduld, da es lange dauern kann, bis ein Kind gefunden wird und auch die Mitbewerber geprüft sind. Im Schnitt muss aber mit mindestens drei bis sieben Jahren Wartezeit gerechnet werden.

Wenn für ein Kind geeignete Eltern ausgewählt wurden, gibt es vor der eigentlichen Adoption noch eine Adoptionspflegezeit. In dieser lebt das Kind ein Jahr bei den zukünftigen Adoptiveltern, wobei geprüft wird, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen konnte.

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