Recht & Rat

Der Ämterfahrplan für Schwangerschaft und Geburt

Mutterschutz, Standesamt, Kindergeld, Krankenkasse – wer ein Baby bekommt, muss auch eine ganze Reihe Behördengänge und Formalitäten erledigen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

Vor der Geburt

Nach dem 3. Schwangerschaftsmonat

  • Mutterschutz: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber sobald wie möglich Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mit. Daraus ergibt sich der Beginn Ihres Mutterschutzes.
  • Sie benötigen: Zeugnis Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme.

Sieben Wochen vor der Geburt

  • Mutterschaftsgeld: Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Mutterschutzgeld, das Sie während des Mutterschutzes erhalten.

    Sie benötigen: Bescheinigung über voraussichtlichen Geburtstermin

 

Nach der Geburt

Innerhalb einer Woche nach der Geburt

  • Standesamt: Sie müssen Ihr Kind innerhalb einer Woche beim Standsamt anmelden. Ist Ihr Baby in einer Klinik zur Welt gekommen, kann die Anmeldung in der Regel dort erfolgen und die Geburtsdaten werden direkt ans Standesamt übermittelt. Die Geburtsurkunden bekommen Sie per Post oder persönlich beim Standesamt. Kam Ihr Baby zu Haus zur Welt, müssen Sie es selbst beim Standesamt anmelden.

    Sie benötigen: Geburtsbescheinigung der Klinik, Personalausweis, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (bei ledigen Müttern die Geburtsurkunde).

  • Elternzeit: Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wann und wie lange Sie Elternzeit nehmen möchten und ob Sie eine Teilzeitbeschäftigung möchten.

Im 1. Lebensmonat

  • Krankenversicherung: Melden Sie Ihr Kind zunächst telefonisch bei Ihrer Krankenkasse oder der Ihres Partners für die Familienversicherung an. Sie erhalten dann ein Anmeldeformular, das Sie ausgefüllt mit einer Geburtsurkunde zurückschicken müssen. Die Versicherungskarte für Ihr Kind wird Ihnen zugeschickt.

    Sie benötigen: Geburtsurkunde

  • Einwohnermeldeamt: Lassen Sie Ihr Kind auf dem Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen (Kinderfreibetrag) und ändern Sie, wenn gewünscht, die Steuerklasse.

    Sie benötigen: Personalausweis, Lohnsteuerkarte(n), Geburtsurkunde, bei unehelichen Kindern Vaterschaftsanerkennung

  • Mutterschaftsgeld: Informieren Sie Ihre Krankenkasse und den Arbeitgeber über den genauen Geburtstermin Ihres Kindes. Das ist die Basis für das restliche Mutterschaftsgeld nach der Geburt.

    Sie benötigen: Geburtsurkunde

Bis Ende des 3. Lebensmonat

  • Elterngeld: Das Elterngeld muss schriftlich bei der in Ihrem Bundesland zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Das Elterngeld wird auch rückwirkend gezahlt, allerdings nur drei Monate ab Antragstellung.

    Sie benötigen: Geburtsbescheinigung, Nachweise zum Einkommen, Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbständiger Arbeit, Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Bis Ende des 6. Lebensmonat

  • Kindergeld: Stellen Sie bei der Familienkasse der für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsagentur einen schriftlichen Antrag auf Kindergeld.

    Sie benötigen: Formular der Familienkasse, Geburtsurkunde

 

Frühzeitig informieren und Anträge besorgen

Informieren Sie sich schon während der Schwangerschaft über die Details und Voraussetzungen der einzelnen Zuschüsse, Anmeldungen und Zahlungen. Viele Forumlare können Sie sich schon im Vorfeld bei den zuständigen Stellen besorgen – meist sogar im Internet herunterladen – uns soweit wie möglich vorbereiten. Dann klappt nach der Geburt alles reibungslos und Sie haben mehr Zeit und Muße für Ihren neuen Nachwuchs.

Sollten Sie arbeitslos sein, Sozialhilfe empfangen, eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen oder im Öffentlichen Dienst tätig sein, sind häufig zusätzliche Bescheinigungen und Anträge notwendig bzw. andere Stellen zuständig.

Mehr zu Mutterschutz, Elterngeld & Co. finden Sie in unserer Rubrik Recht & Rat sowie beim Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend unter www.bmfsfj.de.

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