Recht und Rat

Expertentalk zum Thema Kind & Beruf

Teil 2

bc: Was ist mit allein erziehenden Frauen, die gerne wieder nach der Geburt arbeiten möchten? Welche Rechte und Möglichkeiten haben sie?

HB: Für einen erfolgreichen Wiedereinstieg in das Berufsleben gilt es in einem ersten Schritt zu klären, in welchem zeitlichen Umfang und bei welcher Arbeitszeitverteilung die betreffende Frau arbeiten kann. Die Frage der Kinderbetreuung muss also als erstes geklärt werden, das ist gerade für allein erziehenden Frauen häufig sehr problematisch. Danach folgt die Frage, wie mobil Sie sein können, also, ob Sie einen PKW zur Verfügung haben oder ob Sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.
Es sind zunächst einmal die Rahmenbedingungen, die jede Frau für sich klären muss.

Auskünfte über Kinderbetreuungsmöglichkeiten erhalten Sie über das Jugendamt des Stadt- oder Landkreises bzw. die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Danach stellt sich die Frage, welche Tätigkeit Sie ausüben wollen und können. Wo liegen Ihre Stärken und Ihre Qualifikationen – was wollen Sie? Die andere Seite ist die Frage, was bietet der Arbeitsmarkt, also was ist machbar und realisierbar. Wie sich die Möglichkeiten auf dem regionalen Arbeitsmarkt darstellen, welche Fördermöglichkeiten es gibt z.B. Qualifizierungsangebote oder finanzielle Unterstützung bei der Arbeitssuche und –aufnahme, welche Schritte für Sie anstehen, welche realistischen Perspektiven es gibt, bei diesen Fragen unterstützt Sie Ihr örtliches Arbeitsamt.

In jedem Arbeitsamt in Baden-Württemberg gibt es Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die sich speziell um die Fragen des Wiedereinstiegs in den Beruf, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Frauenförderung kümmern.
Näheres dazu finden Sie auf unserer Homepage.

Hier finden Sie auch Informationen über die besonderen Förderleistungen des Arbeitsamtes für BerufsrückkehrerInnen.

Seit 01.Januar 2001 ist das „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ in Kraft. Danach besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit bei ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 ArbeitnehmerInnen beschäftigt.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet.

bc: Wo kann ich im Internet gezielt nach Stellen für Frauen und junge Mütter recherchieren?

HB: Im Internet gibt es verschieden Datenbanken für Arbeitsstellen, die größte Datenbank ist die der Bundesanstalt für Arbeit. Allerdings können Sie hier nicht gezielt nach Stellen für Frauen und Mütter suchen, da alle Stellen in der Regel geschlechtsneutral ausgeschrieben werden müssen. Sie können aber gezielt nach Arbeitsstellen suchen z.B. in Ihrer Region, in Teilzeit.

bc: Wie können Frauen Ihren dreijährigen Erziehungsurlaub sinnvoll nutzen, um nicht den Anschluss an das Berufsleben zu verlieren? Gibt es zum Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen oder Fernkurse für junge Mütter?

HB: Die beste Möglichkeit den Anschluss an das Berufsleben zu halten, ist den Kontakt zum Arbeitgeber aufrechtzuerhalten. Sinnvoll ist es, sich bereits vor Beginn der Elternzeit mit dem Arbeitgeber abzustimmen, welche Möglichkeiten es gibt, an Fortbildungen teilzunehmen oder über Urlaubsvertretung, etc. den Kontakt zu halten und am Ball zu bleiben.

Bietet der Arbeitgeber diese Möglichkeiten nicht, kommt es auf die Eigeninitiative an. Hier lassen sich die üblichen Fernstudienangebote nennen oder Kurse bei Bildungseinrichtungen, wie der Volkshochschule, oder die Möglichkeiten des Internets oder marktgängiger Lernprogramme am PC.

Die Initiative „Frauen ans Netz“ bietet z.B. speziell für Frauen Internetkurse an. Informationen dazu und zu weiteren Themen speziell für Frauen finden Sie auch unter: www.frauen-ans-net.de

Die Möglichkeiten der Arbeitsverwaltungen kommen dann zum Tragen, wenn es konkret um den Wiedereinstieg geht.

bc: Welche Adressen oder Ansprechpartner gibt es für Mütter, die Kind und Karriere miteinander verbinden möchten?

HB: In Baden – Württemberg gibt es, wie bereits erwähnt, in jedem Arbeitsamt Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die sich speziell um die Fragen des Wiedereinstiegs und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kümmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Arbeitsagentur.

Darüber hinaus können sich Frauen auch an die kommunalen Frauenbeauftragten wenden, sowie an die Kontaktstellen „Frau und Beruf“.

Eine Übersicht über Beratungsstellen und Fortbildungsangebote in Baden-Württemberg für Frauen finden Sie hier.

bc: Welche speziellen Services bietet das Arbeitsamt jungen Müttern an?

HB: Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in Agenturen für Arbeit bieten spezielle Informations- und Beratungsangebote zum Wiedereinstieg in den Beruf an. Die Agenturen für Arbeit bieten auch Qualifizierungsangebote an, die an den Bedürfnissen von Frauen, speziell Müttern ausgerichtet sind. Für BerufsrückkehrerInnen gibt es ebenfalls spezielle Förderleistungen. Informationen dazu finden Sie hier und über Ihre örtliche Agentur für Arbeit .

bc: Welche Infomaterialien benötigen Mütter?

HB: Zunächst brauchen sie Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten, um planen und organisieren zu können. Finanzielle Rahmenbedingungen sind mitzuberücksichtigen, ebenso die Frage der Mobilität.

Dann sollten sie die Möglichkeiten im Internet oder im Berufsinformationszentrum ihrer Agentur für Arbeit nutzen, um sich über die Möglichkeiten am Arbeitsmarkt kundig zu machen, aber auch um sich mit den eigenen Interessen, Stärken und Fähigkeiten und berufliche Perspektiven auseinanderzusetzen.

Ein persönliches Gespräch sei es im Arbeitsamt oder bei einer anderen Beratungsstelle hilft die Informationen zu strukturieren und realistische Wege herauszuarbeiten. Die Entscheidung muss jede Frau für sich selbst treffen. Hilfreich ist es, wenn es im privaten Umfeld Unterstützung gibt – also Verbündete suchen.

bc: An wen können sich Frauen wenden, wenn sie um Ihre Arbeitsrechte betrogen wurden?

HB: Wenn es um arbeitsrechtliche Fragen geht, kann die Agentur für Arbeit nicht weiterhelfen. Sie müssen sich dann an einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin oder das Arbeitsgericht wenden. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie auch dort in arbeitsrechtlichen Fragen beraten werden.

Zu Teil 1 der Expertentalks
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