Gesetzesänderungen Familien 2012

Das ändert sich für Familien in 2012

Seit dem 01.01.2012 gelten ein paar neue Gesetzesänderungen, von denen Familien mit Kindern und Alleinerziehende profitieren können und die Erleichterungen schaffen sollen. Wir haben die wichtigsten Änderungen in diesem Jahr hier für euch zusammengefasst.

Kinderbetreuungskosten leichter absetzbar

Bisher konnten lediglich die Eltern, bei denen aufgrund von Erwerbstätigkeit, Krankheit, Behinderung oder Ausbildung eines Elternteils Kosten für die Kinderbetreuung angefallen sind, diese auch steuerlich berücksichtigen. Und zwar unabhängig davon, ob das Kind eine Kindertagesstätte besucht, bei einer Tagesmutter untergebracht ist oder durch eine Tagesmutter zu Hause betreut wird. Seit dem 1. Januar 2012 entfallen die bisherigen Voraussetzungen. Betreuungskosten gelten jetzt für alle als Sonderkosten. Steuerlich angerechnet werden dabei zwei Drittel der Betreuungskosten – höchstens jedoch bis zu 4.000 Euro jährlich pro Kind. Es bedarf lediglich des Nachweises durch Rechnung und Kontozahlungsbeleg.

Kindergeld

Eltern erhalten jetzt nun auch Kindergeld für volljährige Kinder bis zum 25. Geburtstag, wenn dieses während der ersten Berufsausbildung oder des ersten Studiums hinzuverdienen. Bisher mussten Nachweise erbracht werden, dass das Kind nicht mehr als 8.004 Euro zusätzlich verdient. Seit dem 1. Januar 2012 muss lediglich der Nachweis erbracht werden, dass das Kind nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.

Übertragung von Freibeträgen für Kinder

Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren gilt: Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht und somit der Unterhaltszahlung nicht nach, kann eine Übertragung des Kinderfreibetrages auf den Elternteil, bei dem das Kind lebt, beantragt werden. Diese Regelung wurde nun dahingehend erweitert, dass die Übertragung auch dann möglich ist, wenn der andere Elternteil mangels Leistungsunfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.

Bund stärkt Familienhebammen

Ab 2012 wird im Zuge des neuen Kinderschutzgesetzes die Arbeit von Familienhebammen mit jährlich 30 Millionen Euro unterstützt. Im Allgemeinen soll das neue Kinderschutzgesetz Kinder besonders vor Vernachlässigung sowie Misshandlungen schützen und die Zusammenarbeit zwischen Hebammen, Ärzten, Behörden und weiteren Netzwerken zum Schutze des Kindes erleichtern. Außerdem werden  weitere Hilfsangebote eingeführt, die Schwangere und Eltern mit finanziellen Schwierigkeiten und sozialen Problemen unterstützen.

Die neuesten Kommentare zu diesem Thema:

Am 11.01.2012 um 08:31 schrieb babyclub-Team:
Liebe Babsi2530,

vielen Dank für den Eintrag und die Information. Wir werden unsere Angaben selbstverständlich erneut prüfen. Wir hatten uns am Beitrag auf der Seite des Deutschen...
(ganzen Beitrag anzeigen)

Am 11.01.2012 um 06:08 schrieb babsi2530:
Hallo, ich möchte zu dem Beitrag mit der Stärkung von Familienhebammen anmerken, dass daraus vorerst nichts wird. Der Bundesrat hat es blockiert. Ob das Gesetz überhaupt noch 2012 durch kommt, i...
(ganzen Beitrag anzeigen)

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