MUTTERPASS

Ultraschalluntersuchungen

Mit dem Ultraschall kann der Arzt oder die Hebamme das Kind untersuchen und prüfen, ob es sich gesund entwickelt. Mögliche Fehlbildungen können rechtzeitig erkannt und evtl. im Mutterleib behandelt werden. Die Untersuchungsergebnisse werden in die entsprechend Rubrik des Mutterpasses eingetragen. Abbildung: Ultraschalluntersuchungen im Mutterpass

Für die Überwachung während der Schwangerschaft werden drei Ultraschalluntersuchung empfohlen:

1. Screening in der 9.-12. SSW:

Aus der Größe des Embryos errechnet der Arzt Alter und Geburtstermin des Kindes. Er kann im Ultraschall auch sehen, ob Mehrlinge unterwegs sind.

2. Screening in der 19.-22. SSW:
Es ist zu erkennen, ob sich das Baby normal entwickelt. Auch wo die Plazenta sitzt, lässt sich nun erkennen.

3. Screening in der 29.-32. SSW:
Neben dem Wachstum des Kindes wird die Funktion seiner inneren Organe, aber auch die Fruchtwassermenge bestimmt.

Abkürzungsverzeichnis:

FS = Fruchtsackdurchmesser
SSL = Länge des Babys vom Scheitel bis zum Steiß
BPD = Querdurchmesser des kindlichen Kopfes (von Schläfe zu Schläfe)
FOD = Längsdurchmesser des Kopfes (von Stirn zu Hinterkopf)
KU = Kopfumfang
ATD = Querdurchmesser des kindlichen Bauches
APD = Durchmesser des Bauches von vorne nach hinten
AU = Bauchumfang
FL = Länge des kindlichen Oberschenkelknochens
HL = Länge des Oberarmknochens

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