PRÄNATALDIAGNOSTIK: NICHT-INVASIVE DIAGNOSEVERFAHREN

Nackentransparenz-Messung, Tripletest & Co.

Nicht invasive Methoden berechnen das individuelle Risiko für eine Fehlbildung des Kindes. Dazu werden das Alter der Schwangeren, die Schwangerschaftsdauer und der Befund des Embryos berücksichtigt. Die Befunde vom Embryo kann der Arzt über folgende Methoden erhalten:

Ultraschall

Durch Ultraschalluntersuchungen kann der Arzt u. a. erkennen, ob eine Mehrlingsschwangerschaft, eine Eileiterschwangerschaft oder Embryo-Fehlbildung vorliegt. Zudem können die Lage, das Wachstum und die Herztöne des Ungeborenen kontrolliert, mit Hilfe der so genannten Farbdopplersonographie sogar die Anatomie des Herzens und der großen Blutgefäße überprüft werden. Die Untersuchung ist für Mutter und Kind risikofrei.

a) Nackentransparenzmessung

Ärzte wenden die Messung der Nackentransparenz an, um die Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) zu bestimmen. Durchgeführt wird sie in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche (SSW), da sich beim Ungeborenen in diesem Entwicklungsstadium eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Wasseransammlung (Ödem) im Nacken befindet. Eine starke Flüssigkeitsansammlung kann ein Hinweis auf eine Fehlentwicklung des Kindes sein.

b) Große Ultraschalluntersuchung

In der 20. bis 21. SSW kann jede Schwangere diesen speziellen Ultraschall zusätzlich zum herkömmlichen vornehmen lassen. Diese Untersuchung erlaubt eine differenzierte Darstellung des Kindes von Kopf bis Fuß und bietet durch das ausführliche Organ-Screening eine zusätzliche Sicherheit. So können beispielsweise Angaben über Hirnstrukturen (Wo befindet sich das Klein-,  wo das Großhirn?), Herzstrukturen (Welche Gefäße führen vom und welche zum Herzen?) und Fußstellungen (Bildet sich ein Klumpfuß?) und über Fehlbildungen in den Organen oder im Körperbau gemacht werden.

Hebammen-Antworten zum Thema "Nackentransparenzmessung"

Spezielle Bluttests

Diese speziellen Tests sind Zusatzleistungen zur normalen Vorsorge laut Mutterschaftsrichtlinien, und werden auf Wunsch der Mutter bzw. auf Anraten des Arztes durchgeführt. Daher erfolgt auch keine Kostenübernahem durch die Krankenkasse. Jedoch sind diese Maßnahmen sinnvoll, um Ihrem Bedürfnis nach maximaler Sicherheit gerecht zu werden.

Zu den Tests wird Ihnen Ihr Arzt raten, wenn:

  • das Baby unter einer Krankheit oder Abnormität leidet
  • Sie über 35 Jahre alt sind
  • problematische Ergebnisse aus der Ultraschalluntersuchung hervorgegangen sind
  • Sie oder Ihr Mann unter einer Erbkrankheit leiden
  • Sie bereits ein Kind mit einer Abnormität haben

a) Tripletest

Dieser Bluttest dient der Risikoeinschätzung, ob das Kind am Down-Syndrom oder an einem offenen Rücken (Spina bifida) leiden wird und liefert eine zusätzliche Sicherheit zum Ultraschall. Dazu nimmt Ihnen der Arzt zwischen der 16. und 18. SSW Blut ab. Die Kosten für diese Untersuchung müssen Sie in den meisten Fällen selber tragen, da der Trippltest nicht in den gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen ist und folglich nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

b) Toxoplasmose-Test

Bei diesem Bluttest sucht das Labor nach Antikörpern gegen Parasiten, die durch Katzenkot oder rohes Fleisch übertragen werden können. Die Krankheit ruft Grippesymptome hervor und kann, wenn sie während der Schwangerschaft unbehandelt bleibt, zu schweren Entwicklungsstörungen beim Kind führen. Eine nachgewiesene Infektion kann wirkungsvoll mit Medikamenten (Antibiotika) behandelt werden.

c) Glukosebelastungstest

zur Feststellung von Diabetes

d) HIV-Test


e) Sichelzellentest

zur Feststellung einer Sichelzellanämie (Erbkrankheit, bei der das Hämoglobin verändert ist)

Hinweis: Die Ergebnisse der nicht invasiven Methoden liefern keine endgültige Diagnose, sondern lediglich ein statistisches Risiko, ein erkranktes Kind zur Welt zu bringen. Gewissheit geben die invasiven Diagnosen. Letztendlich ist es die Entscheidung der Frau, ob und welche dieser Untersuchungen sie vornehmen lässt. Bitte lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Gynäkologen beraten!