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Babyjahr/zuverdienen

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 03.10.2005 18:56
    Hallo,
    mein Problem ist meine Freundin ist im 4 monat (ist so ja kein Problem).
    Anber sie ist noch in der ausbildung.
    Meine frage: kann manb das Babyjahr Teilen so das der Vater von meiner freundin ein 1/2 jahr und dann sie ein 1/2 jahr nimmt weil ich beim bund bin und sie ihre aus bildung noch vertig machen will? und meine zweite frage kann man im Baby jahr auch noch was da zuverdinen wenn ja wie viel wäre das dann?

    ich bitte um Ihre/eure hilfe bitte
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.10.2005 16:04
    Hallo Enrico! Deine Freundin soll am besten mit ihrem Ausbildungsbetrieb und der Schule sprechen, wie sie ihre Ausbildung fertig machen kann. Vielleicht ist ihr möglich, nur die Schule zu besuchen? Aber die Erziehungszeit bezieht sich nur auf die Eltern Eures Würmchens (also sie und Du und nicht der Herr Papa), also wird das wohl kaum möglich sein. Im BErzGG §15 steht: " Der Anspruchsberechtigte muss mit einem Kind, für das ihm die Personenfürsorge zusteht, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen." Klartext: Der Vater kann nur dann die Elternzeit nehmen, wenn Deine Freundin noch im gleichen Haushalt mit ihren Eltern wohnt (NICHT 2 Wohnungen im gleichen Haus) und er die Erziehungsaufgabe wahrnimmt. Ob er dafür auch ein gewisses Sorgerecht benötigt, klärt Ihr am besten vor Ort bei einer profamilia-Beratungsstelle. . Deine Freundin soll auch Erziehungsgeld für den Zeitraum der ersten 6 Monate und danach für die restliche Dauer der Elternzeit beantragen, dies steht Ihr nach der Mutterschutzzeit (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung) auch zu, wenn Sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt. Außerdem kann sie steuerfrei bis 400 Euro arbeiten oder steuerpflichtig bis 30 Stunden pro Woche, immer vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber, also der Ausbildungsbetrieb Deiner Freundin, damit einverstanden ist. Am besten schriftlich, das ist am Sichersten!!! Du hast von einer Teilung 1/2 Jahr er, 1/2 Jahr sie gesprochen, Ihr wisst doch hoffentlich, dass Deine Freundin maximal 3 Jahre Elternzeit nehmen kann, ohne, dass sie ihren Arbeitsplatz verliert. Aber mal das ganze Geld beiseite: ich wünsch Euch natürlich das allerbeste, aber vielleicht schafft Deine Freundin es körperlich oder psychisch gar nicht, direkt nach der Entbindung die Ausbildung fertig zu machen oder sie will sich anfangs nur ums Baby kümmern. Setzt Euch nicht so arg unter Druck, sprecht mit der profamilia über Eure Rechte und Pflichten und nehmt vorsichtshalber auch schonmal Kontakt zu einer Kinderkrippe auf, damit die Betreuung des Babys in jedem Fall gesichert ist. Alles Gute, Heike
    Antwort

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