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Lohnfortzahlung

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 05.10.2005 15:12
    Hallo Andreas! Der AG Deiner Frau hat wahrscheinlich nicht so wahnsinnig viel Kompetenz , ist schade, aber leider heutzutage immer öfter der Fall! Mein logischer Menschenverstand sagt mir, dass es nicht umsonst einen gesetzlich geschützten Mutterschutz gibt. Ihr habt sicherlich bereits zu gegebener Zeit die notwendige Bescheinigung vom Frauenarzt über den voraussichtlichen Geb.-termin beim AG abgegeben und auch die Krankenkasse informiert, also muss die Differenz zum Tagegeld der KK regelmäßig vom AG an Euch abgeführt werden. Ist eigentlich auch gar nicht anders möglich, wenn er die Abrechnungen über seine Buchhaltung oder extern bei einem Steuerberater macht. Wie will er sonst monatlich die AG-Anteile abführen, das geht doch Hand in Hand? Na, verstehe wer will... ich habe meinen Steuerberater aber sicherheitshalber nochmal gefragt, wie das mit den Abzügen aussieht, normalerweise gilt die Regel, dass das Problem mit den Abzügen sich spätestens beim Lohnsteuerjahresausgleich erledigt hat. Wenn man das Jahreseinkommen für die Steuern zugrunde legt, dürfte sich daraus eine Gutschriftdifferenz ergeben. Aber wie gesagt, ich hab meinen StB darauf angesetzt und melde mich diesbezüglich später nochmal. Zum Weihnachtsgeld: das allg. Personalrecht besagt, dass die Voraussetzung für das Weihnachtsgeld eine Beschäftigung bis zum 31.03. des Folgejahres ist, da Deine Frau aber im Oktober in Mutterschutz und wohl danach in Elternzeit geht, hat sie wohl keinen Anspruch (anders beim Urlaubsgeld dieses Jahr, falls sie grundsätzlich welches bekommen hat, dann auch für 2005). Wenn der AG Deiner Frau diese Angelegenheiten gerne in seinem Sinne verbiegt, geht für die Elternzeit kein Risiko ein und teilt ihm SCHRIFTL. mit, wie lang die Elternzeit laufen soll. Ihr könnt hierbei zB erst 2 Jahre angeben, wenn Ihr dann um ein weiteres verlängern wollt, reicht eine rechtzeitige neue schriftliche Mitteilung aus. Vielleicht kommt der AG ohne diesen schriftl Antrag noch auf die Idee, den Platz Deiner Frau einfach dauerhaft fremdzubesetzen. OK, genug der Worte, ich melde mich später nochmal. Liebe Grüße, Heike
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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.10.2005 16:19
    Hallo Andreas, nochmal ich: es ist tatsächlich so, wie ich vorhin geschrieben habe (hab mir also doch tatsächlich mal was Sinnvolles gemerkt). Auch wenn der AG alles auf einmal bezahlt (was immer noch ne Schweinerei ist, also sprecht nochmal mit dem AG mit der Bitte um monatliche Abrechnung und äußert auch, dass Ihr zur Not (!!!) auch eine rechtliche Beratung einholt) . Macht das aber nur, wenn Deine Frau nicht mehr wirklich am job hängt ;-) ...also: mit dem Einkommensteuerjahresausgleich holt ihr Euch in jedem Fall zuviel gezahlte Steuern wieder zurück. Euch entsteht kein wirklicher finanzieller nachteil, das Miese ist nur, dass Ihr bis Anfang nächsten Jahres auf die Erstattung warten müßt. Also 2 gute Gründe, dass er monatlich zahlt. 1. will er ja wohl nicht, dass Ihr, wo Ihr Euch sowieso zukünftig finanziell umstellen müsst und er es Euch nicht noch unnötig erschweren muss und 2. hat er doch bestimmt kein Interesse, Euch finanziell im Moment durch die Steuergeschichte zu belasten! Alles gute, schreibt doch später, wie s gelaufen ist. Grüße, Heike
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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.10.2005 16:23
    ...sorry: natürlich neben dem ganzen Finanzkram ALLES ALLES GUTE für s Baby, ich hoffe, Ihr habt so viel Freude wie ich mit meinem zufriedenen, durchschlafenden, glücklich glucksenden Spatz ;-)
    Antwort

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