menü
My Babyclub.de
Gesetzesfrage???

Antworten Zur neuesten Antwort

  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Eintrag vom 19.03.2009 07:16
    Hey ihr Lieben,

    ich wünsche mir nichts mehr, als endlich schwanger zu sein. Kann schon an nichts anderes mehr denken. Momentan bin ich ja leider noch auf Jobsuche und hab mich aus diesem Grund mit den Gestzen befasst. Vor allem mit dem Kündigungsschutzgesetz....

    Das hier habe ich hier gelesen:
    Kündigungsschutz in Sonderfällen
    Werden Sie während der Probezeit schwanger, so können Sie auch hier den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen, vorausgesetzt der Arbeitgeber hatte ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis mit Ihnen eingeplant. Der Kündigungsschutz gilt jedoch nicht bei vereinbarten Zeitverträgen!

    Zu dem Thema Kündigungsschutz in Zeitverträgen habe ich nichts, aber auch wirklich gar nichts im Internet gefunden.
    Jetzt meine Frage: Heutzutage sind ja die meisten Verträge auf 2 Jahre befristet. Bedeutet das für mich, dass hier das Kündigungsschutzgesetz im Falle einer Schwangerschaft in der Probezeit nicht greift?
    Ich will doch nicht mehr so lange warten :-(.

    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Bin etwas deprimiert.

    DANKE!!!!!
    Antwort
  • Profilfoto  M0NA
    Kommentar vom 19.03.2009 08:35
    Hallo!

    Ich kann Dich gut verstehen, wie hart es ist, den Kinderwunsch so lange herauszuschieben. Mir ging es lange Zeit genauso.
    Ich arbeite selber in der Personalbewirtschaftung und ich sage Dir jetzt einfach ganz ehrlich was ich davon halte:
    Den Kündigungsschutz während der Probezeit kannst Du schlicht vergessen. Egal, ob Festvertrag oder Zeitvertrag. Denn während der Probezeit können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Und genau das ist der Hasenfuß. Dein Arbeitgeber dürfte Dir also, wenn Du in der Probezeit schwanger wirst, nicht SAGEN, dass er Dich wegen der SS in der Probezeit rausschmeißt. Er braucht einfach gar keinen Grund anzugeben und schon ist die Kündigung in der Probezeit in Ordnung. Und da vor einem Arbeitsgericht was anderes zu beweisen, dürfte schwierig werden.
    Bei einem Zeitvertrag hast Du zusätzlich das Problem, dass der Arbeitsvertrag natürlich ganz normal zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt endet, auch wenn Du zu dem Zeitpunkt schwanger bist oder das Baby bereits da ist.

    Wenn Du also ein festes Arbeitsverhältnis im Hintergrund haben möchtest, wo Du spätestens nach drei Jahren wieder einsteigen kannst, dann solltest Du Dich besser gedulden, so mies das ist.

    LG, Nicole

    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 19.03.2009 11:23
    Wenn Du schwanger bist und in einem festen Arbeitsverhältnis stehst kann Dir nicht gekündigt werden. Du stehst bis zum letzten Tag Deines Elternurlaubes unter Kündigungsschutz! Solltest Du noch in der Probezeit sein, hättest Du damit Deine Probezeit "bestanden", so ist es mir mal passiert.

    Solltest Du aber einen Zeitvertrag haben, dann kannst Du zwar auch dort nicht gekündigt werden, aber Dein Vertrag würde höchst wahrscheinlich nicht verlängert werden sondern ganz regulär auslaufen so wie vertraglich vereinbart.

    LG Susy
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 19.03.2009 11:47
    Danke für die schnellen und ehrlichen Antworten!
    Das man in der Probezeit ohne Nennung von Gründen gekündigt werden kann, weiß ich.
    Ich hätte dann eben an den Verstand appelliert und mich auf das Gesetz berufen.
    In einem Zeitvertrag kann ich mich ja nicht mal mehr auf das Gesetz berufen, das ist es ja!

    Mein Freund und ich sind jetzt schon 5 Jahre zusammen und es ist eben unser großer Wunsch.
    Ich hatte diesen Wunsch sehr früh, mit 18 hat es angefangen. Dann kam die Ausbildung...
    Es hieß die ganze Zeit ich werde nach der Ausbildung übernommen (hab nen Schnitt von 1,0) und wir haben uns eben damit getröstet ab Juni/Juli, wenn die Prüfungen rum sind loszulegen.
    Ich hab mich schon so darauf versteift, dass es schwer wird mich noch umzuentscheiden, denn von meinem Arbeitgeber kam Anfang des Jahres der Schlag ins Gesicht, dass sie mich eben doch nicht übernehmen können.
    Jetzt bin ich auf Jobsuche und finde nichts :-(

    Mein Freund meint ich soll doch einfach daheim bleiben. Schließlich herrscht die Wirtschaftskrise, dass jeder neue Arbeitgeber das glaubt, dass ich nichts gefunden habe.
    Da denke ich etwas anders!
    Wie sieht das denn aus, wenn ich nach der Ausbildung direkt daheim bleibe? Wer stellt mich dann noch ein, wenn er sieht keine Berufserfahrung und kleines Kind?
    Außerdem ist es ja auch eine finanzielle Frage. Arbeitslos = weniger Elterngeld!
    Ist alles so kompliziert :-(
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 19.03.2009 11:47
    Hey schneewittchen,

    vielleicht hilft dir das weiter.
    http://www.ra-kotz.de/mutterschutz2.htm
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 19.03.2009 11:48
    http://www.ra-kotz.de/mutterschutz2.htm
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 19.03.2009 12:12
    Danke ihr seid wirklich total lieb und Gold wert!

    Greift der Kündigungsschutz gemäß § 9 MuSchG schon innerhalb der Probezeit ein?

    Ja! Doch aufgepasst, die Sachlage ist eine andere, wenn der Arbeitgeber mit Ihnen zunächst nur ein befristetes Arbeitsverhältnis (evtl. auch über eine Dauer von 6 Monaten, wie sonst bei einer Probezeit üblich!) abgeschlossen hat (Es kann jedoch sein, dass die Befristung unwirksam ist; dann kann der Mutterschutz in Anspruch genommen werden). Es spielt für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses auch keine Rolle, ob Ihr Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat oder nicht!

    Was bedeutet das denn, dass die Frist unwirksam sein kann?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 19.03.2009 12:26
    Frag evtl bei der hebammensprechstunde nach. vielleicht können die dir noch ne antwort drauf geben. Die könnten das evtl wissen.
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 19.03.2009 12:37
    Stimmt, könnte ich mal probieren.
    Echt schlimm, wenn es einmal Nein heißt und dann doch irgendwie wieder Ja, aber verstehen tut trotzdem es am Ende keiner :-(
    Antwort
  • Profilfoto  M0NA
    Kommentar vom 19.03.2009 13:00
    Hallo Schneewittchen,

    was Du zitiert hast, bedeutet einfach nur, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis zu dem im Vertrag bestimmten Termin ausläuft, egal, ob Du schwanger bist und egal, ob der Arbeitgeber davon wußte oder nicht. Du hast aufgrund Deiner Schwangerschaft keine Ansprüche darauf, dass das Arbeitsverhältnis verlängert wird. Das Arbeitsverhältnis endet ja nur wie vertraglich vereinbart und nicht durch eine Kündigung.

    Es kann aber sein, dass die vereinbarte Befristung des Arbeitsvertrages aus irgendwelchen Gründen unwirksam ist (z.B. wenn die Befristung nur mündlich vereinbart wurde; hat also erstmal gar nichts mit der SS zu tun). Dann wurde automatisch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. In diesem Fall hättest Du quasi einen unbefristeten Vertrag und dadurch auch alle Rechte, die eine Frau hat, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht und schwanger ist.
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 19.03.2009 13:17
    WOW Mona danke danke danke, du bist mir echt eine riesen Hilfe!

    Also, wenn eine Frist von beispielsweise 2 Jahren vertraglich festgehalten wurde, habe ich keine Chance.
    Bei den meisten ausgeschrieben Stellen stand eine Befristung von 2 Jahren.
    Ach man....:-(((((
    Antwort
  • Profilfoto  M0NA
    Kommentar vom 19.03.2009 13:29
    Hi,

    ja, leider ist das so. Das Arbeitsverhältnis endet ganz regulär nach den 2 Jahren, wenn der Arbeitgeber das möchte.

    Ich kann Deine Verzweiflung gut verstehen, es ist ganz schön schwierig in der heutigen Zeit, wenn man beruflich seine Schäfchen halbwegs im Trockenen haben will. Viele sagen sich irgendwann sch... drauf, wir wollen trotzdem JETZT ein KInd, in Deutschland muss normal niemand verhungern und wer weiß, was in ein paar Jahren ist. Aber das ist eben nicht jedermanns Sache. Ich war auch so wie Du und habe meinen Kinderwunsch sehr sehr lange verschoben, um beruflich auf sicheren Beinen zu stehen.
    Ich teile übrigens Deine Ansicht, dass es ziemlich schwierig werden dürfte, nach einem Baby einen Job zu finden (am besten dann noch Teilzeit), wenn Du nach Abschluss der Ausbildung keinerlei Berufserfahrung mehr sammeln konntest.

    LG, Nicole
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 19.03.2009 13:45
    Hm.... :-(
    Dass das Arbeitsverhältnis nach den besagten 2 Jahren normal ausläuft ist mir bewusst.
    Es ging ja eigentlich mehr um die Anfangszeit (sprich Probezeit), wenn wir im Juni/Juli wirklich mit Üben anfangen wollen.
    Da hab ich ja keinerlei rechtliche Punkte, die ich aufgreifen könnte, wenn ich in einem befristeten Verhältnis angestellt werde.

    Erstmal muss ich überhaupt einen Job finden! Ist alles nicht so einfach...
    Antwort
  • Profilfoto  Simone87
    Kommentar vom 19.03.2009 14:02
    Huhu,

    also ich hab das Thema auch gerade hinter mir und kann dir nur das sagen, was meine Chefin über die Rechtsabteilung meiner Firma erfahren hat.
    Ich war auch noch bis zum 15.März in der Probezeit und wurde schwanger... Hab mich dann dazu entschlossen, noch vor Ablauf der Probezeit meiner Chefin alles zu erzählen, weil ich einfach ehrlich sein wollte.
    Während der Probezeit hast du KEINEN Kündigungsschutz... ich hab einfach nur hoch gepokert und am Ende doch gewonnen :-)
    Meine Chefin hätte mich eben so und so übernommen und dann ist für Sie die Schwangerschaft kein Hindernis...

    Aber mein Glück war eben, dass ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag hab und somit auch Anspruch auf eine Arbeit nach meinen Mutterschutz habe...

    Ich würde mir an deiner Stelle noch etwas Zeit lassen...

    Nach der Ausbildung - gleich ein Baby und keine Berufserfahrung hilft dir halt für später auch nicht weiter.

    Vielleicht findest du bald ne neue Stelle, die auch von Anfang an unbefristet sein wird - dann überstehst du noch die 6 Monate Probezeit und hast die besten Voraussetzungen für eine glückliche Zukunft :-)

    Lg Simone
    Antwort
  • Profilfoto  M0NA
    Kommentar vom 19.03.2009 14:04
    Hi Schneewittchen,

    was Deine Rechte in der Probezeit angeht, macht es erstmal keinen Unterschied, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist. Offiziell darf Dir Dein Arbeitgeber in der Probezeit nicht kündigen, wenn er von der SS weiß oder spätestens zwei Wochen nach ausgesprochener Kündigung davon erfährt. Aber wie gesagt, das ist die Theorie! Praktisch werden sicher viele Arbeitgeber versuchen, Dich in der Probezeit "loszuwerden", wenn sie Wind bekommen von der SS. Es wird Dir vermutlich keiner auf die Nase binden, dass die SS der Grund ist. Es wird dann halt gar kein Grund genannt oder mangelnde Arbeitlesitung vorgeschoben. Und im Endeffekt kann man sich wenig davon kaufen, dass die Rechtslage eine andere ist. Selbst wenn Du Dich vor einem Arbeitsgericht damit durchsetzt, dann wird Dir Dein Arbeitgeber für die Zukunft sicher nicht sehr wohlgesonnen sein und kündigt Dich halt vier Monate nach der Entbindung (wenn Du da schon wieder arbeitest) oder halt direkt nach der Elternzeit ganz regulär. Du hast also nicht viel gewonnen (vielleicht drei, vier Monate länger Dein Gehalt), und sonst nur heftig viel Ärger und Stress.

    LG, Nicole
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 19.03.2009 14:12
    Manno das macht mich alles total traurig.
    Ich konnte mich die ganze Zeit über Wasser halten, weil ich eben die Prüfungen bald habe und das ohne Beschwerden noch durchziehen wollte. Mit dem Gedanken, dass ich dann nicht mehr lange warten muss.
    Irgendwie rückt das alles in eine so ungreifbare Ferne *heul*.
    Nochmal ein halbes Jahr warten bis die Probezeit rum ist....bei einem befristeten Arbeitsverhältnis hätte ich sowieso nicht viel gewonnen, außer etwas Berufserfahrung.

    @Simone87: Hast du denn schon so viel Erfahrung sammeln können? Schließlich bist du so alt wie ich. War euer Baby denn geplant?

    Ich möchte ja nichts falsch machen, aber wenn ich immer unglücklicher werde bringt es mir ja auch nichts :-(.
    Ach, bin gerade etwas verzweifelt.
    Antwort
  • Profilfoto  M0NA
    Kommentar vom 19.03.2009 14:15
    @ Simone:
    Es stimmt nicht, dass man während der Probezeit keinen Kündigungsschutz hat! Man hat keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG, kann also jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, das stimmt. Weiß der Arbeitgeber aber von einer Schwangerschaft, dann greift auch während einer Probezeit die Regelung des §9 MuSchG und der Arbeitnehmerin darf (egal aus welchem Grund) NICHT gekündigt werden.
    Im Ergebnis gebe ich Dir aber ohne Frage recht, da viele Arbeitgeber, wie ich oben schon geschrieben habe, trotzdem versuchen werden, eine schwangere Arbeitnehmerin in der Probezeit loszuwerden.

    LG, Nicole
    Antwort
  • Profilfoto  Simone87
    Kommentar vom 20.03.2009 13:35
    @Schneewittchen: Nein, unser Baby war nicht geplant, aber jetzt trotzdem sehr erwünscht :-)
    Hmm.. ich hab im Januar 2007 ausgelernt.. also bisl Berufserfahrung hab ich schon, aber auch nicht wirklich viel. Ich hab auch noch den Betriebswirt gemacht, worüber ich jetzt echt froh bin :-)
    Ich hab halt nur Glück, dass ich nach einem Jahr Pause wieder in meiner Firma als Halbtagskraft anfangen kann.

    @Nicole: Ich glaub da gibts soviele Meinungen darüber, ich hab auch mit meiner Ärztin drüber gesprochen und die meinte auch, dass ich keinen Kündigungsschutz während der Probezeit habe.
    Aber selbst wenns rechtlich so sein soll, wird die Firma immer Gründe finden, eine Schwangere loszuwerden...
    In meinen Vertrag steht z.B., dass während der Probezeit mit einer frist von 2 Wochen beiderseits gekündigt werden kann, allerdings ohne Angabe eines Kündigungsgrundes...

    Letzendlich muss aber doch jeder selbst wissen, wann ers sagt und wie ers machen will...
    Aber auch wenn man nicht mehr in der Probezeit ist und aber einen befristeten Arbeitsvertrag hat, ist das ja auch nicht besser...

    Lg Simone
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 20.03.2009 13:48
    Eben Simone du sagst es!
    Bin schon etwas am Boden zerstört. Einerseits denke ich, wir lassen es drauf ankommen, wenn es will klappt es, wenn nicht nicht. Wenn es klappt, bleibt einem ja quasi nichts anderes übrig ;-).
    Andererseits bezweifle ich, dass ich im Ernstfall wirklich so risikofreudig bin.

    Ich habe halt vor meiner Ausbildung noch meine Fachhochschulreife gemacht..., deswegen bin ich erst "so" spät fertig.
    Antwort
  • Profilfoto  M0NA
    Kommentar vom 20.03.2009 15:11
    @Simone: Rechtlich ist es definitv so, wie ich es oben geschrieben habe, das weiß ich aus meinem Job. Aber es ist auch Fakt, dass jede Firma Mittel und Wege finden wird, einen nicht (mehr) gewollten Arbeitnehmer loszuwerden, da stimme ich Dir absolut zu. Insofern ist die Rechtslage nichts, worauf man bauen sollte, denn in die Praxis sieht anders aus als die Theorie.

    @Schneewittchen: Ich finde es einfach nur traurig, dass Frauen wie Du (und bis vor kurzem auch ich), die sich sehnlichst ein Kind wünschen, von der Lage auf dem Arbeitsmarkt gezwungen werden, ihren Wunsch immer weiter zu verschieben. Vor 20 oder 30 Jahren war das irgendwie alles nicht so das Thema, weil ein durchschnittlicher Verdienst vom Partner ausgereicht hat, um eine kleine Familie vernünftig zu ernähren. Aber das sieht heutzutage leider anders aus. Selbst mit zwei Gehältern reicht es oft hinten und vorne nicht.
    Aber jetzt mal eine andere Überlegung: Warum ist es Dir denn für Dich so wichtig, dass ein festes Arbeitsverhältnis im Hintergrund ruht, wenn Du ein Kind hast? Ich frage das ganz provokativ, da es auch ein bißchen von Deinen künftigen Vorstellung abhängt, ob es überhaupt Sinn macht, sich so darauf zu versteifen. Hast Du vor, nach spätestens drei Jahren wieder Vollzeit arbeiten zu gehen? Du mußt Dir nämlich auch immer drüber im Klaren sein, dass Du jetzt einen Vertrag über eine Vollzeittätigkeit abschließt (nehme ich zumindest mal an). Dann steht man aber nach drei Jahren Erziehungsurlaub auch oft vor der Entscheidung, ob man eben so wie es im Vertrag steht, Vollzeit wieder anfängt oder es ganz bleiben läßt (und dann bist Du Deinen Job ohnehin los). Der Arbeitgeber ist nämlich nicht verpflichtet, Dir eine Teilzeitstelle anzubieten. Er kann also drauf bestehen, dass Du Vollzeit wieder arbeitest nach den drei Jahren oder eben komplett gehst. Und wenn Du jetzt schon sagst, dass es für Dich nicht in Frage kommt, nach drei Jahren wieder Vollzeit in den Job einzusteigen, dann macht es wenig Sinn, dass Du Dich momentan so auf ein festes Arbeitsverhältnis versteifst, sofern Dein Partner genug verdient, dass ihr halbwegs zurecht kommt.
    Das war jetzt nur mal ein Denkanstoß, vielleicht hast Du Dir das ja alles schon überlegt, aber man liest aus Deinen Beiträgen raus, wie sehr Du Dir eben möglichst bald ein Baby wünschst, deshalb wollte ich diese Überlegung mal ansprechen.
    Bei mir persönlich steht z.B. fest, dass ich nach dem einen Jahr, in dem ich Elterngeld bekomme, wieder Vollzeit arbeiten muss, da wir sonst finanziell nicht zurecht kommen. Zudem ist mein Partner momentan in Kurzarbeit und es könnte sein, dass er arbeitslos wird. Insofern war es mir persönlich absolut wichtig, dass wir erst ein Kind planen, wenn wenigstens mein Job sicher ist.

    Ach mensch, ist manchmal echt alles nicht so einfach.

    LG, Nicole
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 22.03.2009 17:30
    Bei mir sieht es eigentlich genauso aus, wie bei dir. Ich müsste nach einem Jahr Elternzeit auch wieder arbeiten gehen, weil wir sonst finanziell nicht auf die Reihe kommen. Schließlich müssten wir umziehen und hier bei mir in der Gegend ist die Miete von 800 € warm für eine 3-4 Zimmer Wohnung normal, wenn nicht sogar noch günstig. Erstmal verdienen sag ich da!
    Bei meinem Freund sieht die Arbeitslage im Moment auch nicht so rosig aus. Er arbeitet im Handwerk und die Aufträge bleiben zur Zeit aus.
    Deshalb ist es mir eben so wichtig einen festen Job zu haben um die Sicherheit zu haben nach dem Jahr Pause wieder arbeiten gehen zu können. Anders wäre es für uns wirklich nicht machbar!

    Mir bereitet eben Kopfzerbrechen, wann der geeignete Zeitpunkt für unser Kind ist. Mein Wunsch ist so stark, dass ich ihn eigentlich auch leben möchte und nicht ständig verschieben muss.
    Ich müsste nur erstmal einen Job nach der Ausbildung finden, um dann weiterzusehen, was machbar ist und was nicht.
    Falls ich arbeitslos werden sollte (was ich nicht hoffe) muss der Wunsch sowieso erstmal hinten anstehen :-(, denn ohne Moos nix los, wie man so schön sagt.
    Wenn wir im Juli anfangen würden mit Üben und es klappt dann gleich hab ich, falls neuer Job gerade erst damit angefangen. Deswegen hat mich doch auch das Kündigungsschutzgesetz so interessiert.
    Ach, ist einfach alles ziemlich kompliziert.
    Die Männer haben leicht reden. Sie schränkt ein Kind in der Berufswelt nicht so ein wie uns Frauen. Schon ungerecht, dass wir Frauen immer benachteiligt sind :-(.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 11.07.2014 16:39
    Hallo ihr lieben. Bin auch grad in einer doofen Situation. Haben den Wunsch ein kind zu bekommen und hab Pille schon abgesetzt. Aber muss mir auch arbeit suchen. Bzw sind Bewerbungen schon raus. Möchte aber auch nicht mehr warten mit kind. Was mach ich nur. Was passiert wenn die mich in der probezeit doch kündigen. Fall ich da wieder ins alg 1. Was ich ja jetzt Grad noch bekomme?.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 11.07.2014 16:39
    Hallo ihr lieben. Bin auch grad in einer doofen Situation. Haben den Wunsch ein kind zu bekommen und hab Pille schon abgesetzt. Aber muss mir auch arbeit suchen. Bzw sind Bewerbungen schon raus. Möchte aber auch nicht mehr warten mit kind. Was mach ich nur. Was passiert wenn die mich in der probezeit doch kündigen. Fall ich da wieder ins alg 1. Was ich ja jetzt Grad noch bekomme?.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 11.07.2014 22:05
    Mona der arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet die vollzeitstelle zur teilzeit unzubauen solange es betriebluch möglich ist allerdings kann man nicht nach der elternzeit erst voll einsteigen und denn plötzlich teilzeit wollen ......

    Schneewittchen bei mir wsr es auch das ich nach der ausbildung ein baby wollte hatte gerade wieder bei meinem ausbildungsbetrieb angefangen und nach dem halben jahr probezeit war ich auch schnell schwanger :-D hab erst ein bv bekommen und bin denn in elternzeit für zwei jahre gegangen im ersten jahr der elternzeit darfst dunichts dazu verdienen sonst wird der betrag gleich vom elterngeld abgezogen im zweiten jahr dürftest du bis 30 std arbeiten bis ende der elternzeit besteht kündigungsschutz also alles bei einem unbefristeten vertrag .....
    Um berufserfahrung zu sammeln kannst du deinen job auch als minijob ausüben :-)
    Meine arbeitskollegin wurde noch im 3 lehrjahr schwanger und blieb jetzt drei jahre zuhause zwischenzeitlich ist ihr sogar ein teilzeitjob angeboten wurden in dem betrieb wo sie einmal die woche arbeitet.....
    Antwort

Auf diesen Beitrag antworten

Um auf diesen Beitrag antworten zu können, musst du angemeldet sein. Bitte melde dich hier an.


Jetzt mithibbeln!
  • Du bist hibbelig? Andere auch! Hibbelt euch gemeinsam durch den Kinderwunsch zum Wunschbaby.

Kinderwunsch - frage unsere Hebammen!
 
Finde Freunde in deiner Nähe!
 
  • Manche Dinge bespricht man lieber bei einer Tasse Kaffee?

    Finde jemanden zum Reden und Zuhören in deiner Nähe!

  • Im Freundeskreis allein mit Kinderwunsch?

    Finde Freunde aus der Nähe, die auch ein Baby wollen!

  • Du suchst einen guten Frauenarzt in deiner Nähe?

    Frag nach! Wen empfehlen Leute aus deiner Stadt?

Zusammen Hibbeln: Mitglieder deren Mens-Beginn heute sein sollte
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Übungszyklus: 13
    Ich warte noch...

Zur Hibbelliste