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Elternzeit & Elterngeld

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 20.05.2009 11:56
    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage, bezügl. der Elternzeit.
    Man muss ja 7 Wochen nach Geburt schriftlich beim AG bescheid geben, wie lange man aus dem Job weg bleibt...ob 1 Jahr, 2 oder 3 Jahre!
    Ich habe mit der Personalabteilung gesprochen und die meinten die sagen jedem man soll erstmal nur 1 Jahr "beantragen" und dann kann man vor Ablauf des 1. Jahres (3 Monate vorher) wieder verlängern. Aber dazu muss ja der Arbeitgeber zustimmen. Und darin sehe ich das Problem. Mein AG ist nicht der tollste und in solchen Dingen kann ich mir vorstellen das die, wenn die mich dann wirklich brauchen sollten, echt fieß sind!
    Ich habe mir jetzt überlegt 3 Jahre zu nehmen, mit der Möglichkeit vorzeitig wieder stundenweise in den Job einzusteigen...!
    Ich weiß ja nicht wie es läuft mit unserem Baby und wie es auch finanziell dann aussieht....!
    Hat jemand eine Idee, wie ich das schriftlich aufsetzen kann für den Arbeitgeber??? Ich wollte das gerne schon vor der Geburt losschicken, das ich nicht auch noch daran denken muss und die Frist verpasse!!!

    Meine Lohnsteuerkarte habe ich schon zurück bekommen, um die Lohnsteuerklasse zu ändern. Da ist das nächste Problem. Mein Mann ist selbstständig, hat somit gar keine Lohnsteuerkarte....aber wir haben jetzt mal Seinen Steuerberater gefragt, hoffe der kann uns helfen?!

    Wie sieht es eignetlich mit dem Antrag vom Elterngeld aus?! Muss ich nur den Antrag ausfüllen, oder wird da noch eine Bescheinigung vom AG benötigt? Für die Zuzahlung vom Mutterschutzgeld?!
    In dem Antrag steht, ab wann ich das Elterngeld beziehen möchte? Muss ich da das Geburtsdatum vom Kind eintragen, oder das Datum, wo die 8 Wochen nach Geburt ablaufen, also wo der Mutterschutz endet?

    Wäre toll, wenn Ihr ein paar Tips hättet!

    Bin übrigend 38.SSW :-)! Also nicht mehr lange!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 13:15
    Also wir haben ab einem Info Abend teilgenommen ....
    die ersten 2 Jahre musst du 100 sagen ob du die haben möchtest oder nicht .... beim 3 Jahr kannst du dich kurzfristig also 7 ochen vor Ablauf des 2. entscheiden und dann beantragen .... aber die ersten 2 musst du jetzt bzw. bis spätestens 7 Wochen nach der Geburt bekannt geben ...

    Mit der Steuerklasse bin ich immer noch sehr überfragt .... bei uns ist es auch schwierig ....da mein Mann 2 Monate Elternzeit nehmen wird.....
    Antwort
  • Profilfoto  Sylva_Nora
    Kommentar vom 20.05.2009 14:09
    Hallo Engel 1979.

    Ich möchte Dir gern helfen, bzw. ein paar Tipps geben.

    Ich stand vor dem gleichen Problem wie Du jetzt und habe auf der Elterngeldstelle angerufen und die mit Fragen gelöschert. Ich habe mich dann dafür entschieden, dass ich zwei Jahr Elternzeit nehme und somit auch mein Elterngeld auf die zwei Jahre aufgeteilt habe. Die Lohnsteuerklasse würde ich nicht ändern, das bringt Dir jetzt auch nix mehr, bei der berechnung des Elterngeldes, da das Geld ja von den letzten 12 Gehältern berechnet wird. Also lass es bei deiner jetzigen Steuerklasse!
    Mach einfach einen dreizeiler, dass Du nach der Geburt Deines Kindes gern zwei Jahr in Elternzeit gehen möchtest, das können die Dir nicht verwähren. Kannst jedoch reinschreiben, dass Du nach einem Jahr event. auf Teilzeit (60%) arbeiten kommen möchtest. Dies musst Du jedoch meistens nochmal drei Monate vorher schriftlich beantragen.
    Denn Du darfst während der Elternzeit arbeiten gehen, aber wenn Du dies in dem erstel Lebensjahr des Kindes machst, wird Dir der Verdienst mit dem Elterngel verrechnet, wenn Du pech hast, bekommst dann nur noch den mindestsatz von 300 Euro, denn das müssen die Dir an Elterngeld zahlen. Also erst auf Teilzeit arbeiten gehen, wenn Kind ein Jahr alt ist.
    Zum Antrag:
    Es gibt alles im Internet zum runterladen, auch der Antrag, der vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss. Die Krankenkasse schickt Dir auch was zu, was Du an Mutterschutzgeld bekommen hast, aber da kannst dort anrufen und nachfragen.
    Wenn Du noch resturlaub hast, nimm den nach dem Mutterschutz, so muss Dir die Firma nochmal gutes Geld bezahlen und Du hast ne Überbrückungszeit, falls die Bearbeitung von dem Antrag bissel dauert. Ansonsten ist es ganz einfach, den Antrag ausfüllen und nach Geburt auf die Elterngeldstelle fahren und abgeben, da schauen die Bearbeiter auch nochmal durch und da kannst das, was Du nicht wußtest oder wo Du Dir unsicher warst, mit den ausfüllen.
    Für den Elterngeldantrag brauchst auch noch von der Gemeinde ne Bescheinigung über die im Haushalt lebenden Personen. Den brauchst nicht bezahlen, mußt aber sagen, dass Du den für den Elterngeldantrag brauchst. Auch erst nach der Geburt, denn das Baby muß mit drin stehen. Logisch!

    Ich hoffe ich konnte Dir bissl helfen.

    LG und alles Gute
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 14:24
    Hallo Sylva Nora,

    danke für Deine schnelle Rückmeldung.
    Wenn ich die 2 Jahre Elternzeit nehme, muss ich das Elterngeld dann auf die 2 Jahre aufteilen? Würde es nämlich gerne nur 1. Jahr1 Sonst ist es gleich so eine große Finanzielle Belastung für uns!!!

    Wegen der Steuerklasse, muss ich ändern lassen, da wir vor 6 Wochen erst geheiratet haben!!! Habe also noch Steuerklasse 1!!!

    Und wenn ich nach 1 Jahr wieder arbeiten möchte, so ein paar Stunden in der Woche, aber keine 30 Stunen oder so, wirklich nur zur Aushilfe, oder auf 400EUR Basis! Geht das auch und wie soll ich das dann reinschreiben?!
    Bei uns ist es in der Firma grad echt scheiße, weil die haben seid 01.05. Kurzarbeit angemeldet, etc.! Zum Glück fing mein Mutterschutz schon am 25.04. an und somit betrifft es mich nicht :-)! Echt Glück gehabt!!! Und eigentlich will ich da auch gar nicht mehr arbeiten gehen, weil es so scheiße ist, aber wie gesagt, mal sehen wie es finanziell bei uns läuft?!!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 14:57
    ich habe mal eine andere Frage ich dachte wenn man vor der Geburt Berufstätig war bekommt man ein Jahr lang noch 67 vom Arbeitgeber ??? Ich bin total verwirrt ....
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 15:06
    Hallo Juli-Mutti09,

    also man bekommt 1 Jahr langz 67% des durchschn. Nettoeinkommens des letzten Jahres. Das wird aber soweit ich weiß von der Elterngeldstelle gezahlt!!! Deshalb der Antrag!!! Es sind aber nur 10 Monate, nicht 2, weil die 2 Monate Mutterschutz werden wohl irgendwie mit dazu gerechnet! Finde es auch alles total verwirrend!!!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 15:22
    na toll dann werde ich wohl im 2 Jahr doch wieder arbeiten gehen müssen, anders kommen wir ja gar nicht über die runden ....
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 15:24
    Hallo Juli-Mutti09,

    ja, aber das ist ja klar das man nur für das 1. Jahr die 67% bekommt! Was hast Du denn gedacht?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 16:49
    NA das wusste ich ich habe nur von jemanden mal erzählt bekommen das man eben die 67% Elterngeld bekommt + nochmal 67 % vom Arbeitgeber .....

    So das heißt ich werde im 2 Jahr wieder arbeiten gehen , das würde dann aber nur auf Teilzeit funktionieren und mein Arbeitgeber muss mich allerdings nur wieder als Vollzeit nehmen .... ist ja zum schreien hoffentlich bekomme ich das durch :-(
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 16:56
    Ne, ne...so gut haben wir Mütter das dann icht!!! Der Arbeitgeber gibt nur Zuschuss zum Mutterschutz! Schön wäre es, wenn jede Mutter 67% Elterngeld + 67% nochmal vom Arbeitgeber!!! Dann würde es ja keine Frauen mehr geben, die arbeiten...dann kriegt man ja um einiges mehr, als wenn mann 100% arbeitet!!!

    Dein Arbeitgeber muss Dich Teilzeit arbeiten lassen! Ist gesetzlich so vorgeschrieben!!!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 17:17
    wo kann ich dieses gesetz den finden meine chefin brauch es schwarz auf weiß damit sie beim hauptsitz etwas für mich raus holen kann ....

    das hat mich nämlich echt gewundert das man doch so viel bekommt dann hätte ich das elterngeld nämlich gestreckt .... und dann muss ich mal schauen wo man ein 1 jährigen unterbringt usw.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 17:35
    Also, der Hauptzistz (Zentrale) wird das schon wissen mit der Teilzeit!!! Du bist bestimmt nicht die 1. Schwangere in der Firma oder?

    Hier aber ein Auszug:
    Teilzeittätigkeit und Elternzeit
    - §15 BEEG –

    Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Sind beide Eltern gemeinsam in der Elternzeit, können beide eine Erwerbstätigkeit von jeweils bis zu 30 Wochenstunden ausüben. Väter und Mütter sind also nicht gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können trotzdem die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen.

    Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einverstanden ist, kann man auch bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige bzw. Selbstständiger Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden wöchentlich leisten. Ist die Arbeitgeberseite mit dieser Absicht nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

    Eltern, die zwischen 15 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten möchten, müssen dies der Arbeitgeberseite spätestens sieben Wochen vor der geplanten Aufnahme der Teilzeittätigkeit schriftlich mitteilen. Die Eltern müssen in der Mitteilung den Beginn und Umfang der gewünschten Arbeitszeit nennen. Um eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen, soll auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit im Antrag enthalten sein.

    Die Verringerung der Arbeitszeit kann während der Gesamtdauer der Elternzeit höchstens zweimal von jedem Elternteil beansprucht werden.

    Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze von 30 Wochenstunden ausgeübt, kann diese Teilzeitbeschäftigung ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.

    Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und der Durchsetzung des Anspruchs sind in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" zu entnehmen.
    Antwort
  • Profilfoto  gigi06
    Kommentar vom 20.05.2009 18:24
    Hallo Engel1979!
    ich verstehe da etwas nicht... Im 1.Jahr bekommt man 76% im 2.wahrscheinlich auch ( oder ? ) und was ist , wenn man 3 Jahre zu Hause bleiben möchte ?

    LG
    Gigi
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 18:57
    Hallo,

    wie kommst Du auf 76%? Es sind 67% vom Nettolohn!!! DEFINITIV!!!

    Und wie kommst Du drauf das man im 2. Jahr auch was bekommt? Das Elterngeld wird für max. 14 Monate gezahlt (bei bestimmten voraussetzungen)!!! Wenn Du aber verheiratet bist und nur Du daheim bleibst, sind es 12 Monate (bzw. es sind ja nur 10 Monate) 67% von Deinem Nettolohn! Danach gibt es NICHTS mehr!!! Außer natürlich Kindergeld, aber das ist ja was anderes!
    Man kann die 12 Monate wohl auch auf 2 Jahre aufteilen, dann bekommt man aber KEINE 67%, halt nur irgendwie anteilig was. Es kommt dann bei den 2 Jahren auf´s gleiche bei raus, als wenn Du jetzt nur das 1. Jahr Geld beziehst. Würdest also im Monat halt weniger bekommen, dafür aber 2 Jahre lang!
    Woher habt Ihr das denn, das man 2 Jahre so viel bekommt????

    Guck auch mal unter: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html

    Da steht alles ganz genau drin!!!

    Meint Ihr vielleicht, das mit dem Partner??? Also, wenn der Partner auch 2 Monate zu Hause bleibt und man in der Zeit z.B. gar kein "festes Einkommen" hat, bekommt der Partner auch noch mal die 67% für die 2 Monate! Das sind dann insgesamt 14 Monate!!! Aber 2 Jahre volle 67% das gibt es NICHT!!! Leider ;-)
    Antwort
  • Profilfoto  gigi06
    Kommentar vom 20.05.2009 19:17
    Danke Engel,
    wenn das wirklich so aussieht,weiß ich nicht wie ich klarkommen soll..
    Bin verheiratet,aber mein Mann ist ein ausländischer Student,der sich im Monat bis 400 € dazu verdient.Er ist in 2 Jahren mit seinem Studium fertig und hoffe natürlich,daß er schnell einen guten Job bekommt.
    Das würde dann für uns heissen,daß ich wirklich nur 1 Jahr Elternzeit nehmen kann.

    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.05.2009 23:20
    Das ist wirklich wahnsinn .... naja müssen wir schauen wie wir das hinbekommen ,,,,, habe mal geschaut was eine Krabbelgruppe kostet
    : 500 € im Monat das ist echt Extrem .....
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 21.05.2009 11:05
    Hallo,
    ja das ist ja meistens auch das Problem, wenn man nach 1 Jahr wieder arbeitetn geht. Dann arbeitet man nämlich nur, um die Krabbelgruppe für das Kind zu zahlen und das bringt dann ja gar nichts!!!
    Wenn man also keine Oma oder so hat, oder an eine günstige Tagesmutter kommt, kann man es vergessen!!!!

    Aber sorry wenn ich das jetzt sage...das weiß man doch vorher! Oder habt Ihr Euch nicht darüber informiert, wie lange man wieviel Geld bekommt, etc.?!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 21.05.2009 15:32
    Sagen wir so wir kommen über die Runden , aber ist ja klar das es besser sein könnte ... wir haben ca. 1000 € zum leben wenn wir alle Ausgaben weg machen im 1. Jahr ..... Meine Eltern wären auch immer Mittwochs und Freitags mittags für uns da und im Bekanntenkreis ist auch eine Tagesmutter , aber das ist eben leider nicht das was sich jede Mutter vorstellt ......
    Antwort
  • Profilfoto  gigi06
    Kommentar vom 21.05.2009 15:36
    @Engel....bin gerade mal in der 9.SSW und dabei mich AUCH nach solchen Sachen zu informieren.....
    Antwort
  • Profilfoto  Keks
    Kommentar vom 22.05.2009 14:23
    Hallo Ihr,
    also wir haben das jetzt alles hinter uns (Unser Sohn ist 20 Monate).
    Wie bereits mehrfach erwähnt bekommt man 67% des Nettolohnes, den man durchschnittlich die letzten 12 Monate verdienst hat. Man kann sich im Netz den Antrag auf Elterngeld ausdrucken und dann ausfüllen. Ist eigentlich auch gar nicht soo schwer, wenn man sich kurz damit auseinander setzt. Man muss sich vorher nur überlegen, möchte man 1 oder 2 Jahre Elterngeld bekommen und soll der Papa beteiligt werden an der Elterngeldzeit. Aber für diese Frage kann man auch ankreuzen, dass man die Entscheidung zu einem späteren zeitpunkt treffen möchte.
    Bezüglich des Zeitraumes sollte man sich gut überlegen wie man es haben möchte.
    Ich habe mir das Geld in eine, Jahr auszahlen lassen. Dachte damals auch, bis dahin...
    Jaja, aber die 10 Monate Elterngeld sind wahnsinnig schnell vorbei und dann bekommt man ausser dem Kindergeld nischts mehr.
    Mein AG hat dann auch noch die Niderlassung aufgelöst und somit habe ich keinen Arbeitsplatz mehr an den ich zurückkehren kann und auf Teilzeit ist es schwierig was gaanz neues zu finden.
    Ich arbeit jetzt auf 400€ Basis, aber da zahlt man ja nichts ein und wir haben keine Großeltern die uns unterstützen könnten, da die auch noch voll arbeiten gehen.
    Hätte ich mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen, hätte ich jetzt noch mehr als wenn ich auf 400€ arbeite und müsste eben nicht arbeiten. Ausserdem kann man sich dann schonmal dran gewöhnen weniger zu haben. Und vergesst nicht das Finanzamgt. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, wird aber beim Lohnsteuerausgleich (den man als Ehepaar machen muss) angerechnet und das liegt dann im Schnitt bei einem monatlichen Beitrag. Wenn man sich das Elterngeld auf 2 Jahre auszahöen lässt, dann ist die Summe halt nicht so hoch und somit auch die ggf. anstehende Rückzahlung nicht so gravierend.
    Also lieber vorher schlau machen und sich so seine Gedanken machen und dann entscheiden.
    Als unser Zwer kam, war das Elterngeld grad mal 7 Monate alt und man wusste noch nicht allszuviel über die steuerlichen Folgen. Das kam dann erst in den Medien hoch als wir den Antrag schon abgeschickt hatten. Heute würde ich es definitiv anders machen. Aber gut, so ist es halt.
    Hoffe, ich konnte etwas helfen.
    LG
    Antwort
  • Profilfoto  Sylva_Nora
    Kommentar vom 22.05.2009 19:43
    Hallo Engel,

    erstmal herzlichen Glückwunsch nachträglich zur Hochzeit.

    OK, da mußt die Steuerklasse ändern lassen, aber wie gesagt, die Berechnung geht noch nach der alten Steuerklasse. Du mußt das Geld nicht auf zwei Jahre aufteilen, so habe ich es nur gemacht. Du kannst es Dir auch mit einmal auszahlen lassen.

    Wenn Du Dir noch nicht richtig schlüssig bist, ob und mit wieviel Stunden Du arbeiten gehen möchtest, würde ich es gar nicht reinschreiben. Da würde ich nur mitteilen, dass Du für zwei Jahre Elternzeit nimmst und wenn Du eben noch Urlaubsanspruch für dieses Jahr hast, auch gleich mitteilen, dass Du den noch nimmst.
    Wenn du dann doch nach einem Jahr für ein paar Stunden arbeiten gehen möchtest, ich gehe jetzt 24 Stunden, dann teile das Deiner Firma drei Monate vorher mit, bzw. teile ihr mit, das Du in einem anderen Betrieb auf 400 Euro Basis arbeiten gehen möchtest. Das darf Dir Deine Firma nicht verbieten, solange es kein konkurrenz Unternehmen ist!!!

    Ich weis, es ist das eine Jahr schon bissel hart, wenn man nur wenig Elterngeld bekommt, aber ich habe es mir schlimmer vorgestellt.

    So, ich hoffe, ich habe all Deine Fragen beantwortet, und keine vergessen.

    LG
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 24.05.2009 14:11
    Danke ....

    ich werde jetzt auch 2 Jahre beantragen und dann werde ich schauen das ich evt. im 2 Jahr auf Teilzeit sprich 24 Std. oder so arbeiten gehe .... und ich muss denen das wirklich nicht mitteilen , was ist wenn Sie sagen nö du hast gesagt du machst 2 Jahre dann mache die auch ???
    Auf der anderen Seite wird mir nichts übrig bleiben als das du versuchen , da ich auf keinen Fall Vollzeit arbeiten kann ....

    LG Christina
    Antwort
  • Profilfoto  Sylva_Nora
    Kommentar vom 24.05.2009 18:01
    Hallo,

    nein, Du mußt denen das im Schreiben, wie lange Du in Elternzeit gehst, nicht mitteilen. Hauptsache Du gibst drei Monate vorher an, dass Du auf Teilzeit nach dem ersten Jahr wieder kommen möchtest. Aber wirklich erst nach dem ersten Jahr, sonst bleibt vom Elterngeld nix weiter übrig.
    Die Firma darf Dir nicht verwähren, auf Teilzeit während der Elternzeit arbeiten zu kommen. Die müssen Dich sogar nehmen. Genauso dürfen die Dir nicht verbieten, wo anders auf Teilzeit arbeiten zu gehen, aber wie gesagt, solange es kein konkurrenz Unternehmen ist!!!!

    LG Sylva
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 25.05.2009 12:46
    Super vielen Dank .....
    Antwort

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