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Elterngeldberechnung

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  • Profilfoto  Bree
    Eintrag vom 22.02.2010 17:46
    Hallo,
    als Grundlage für die Berechnung vom Elterngeld dienen ja immer die letzten 12 Monate. Ich hatte da folgendes:

    Juni bis August: Elterngeld (24 Monate Auszahlung)
    Sept. bis Nov.: Arbeit, also Lohn
    Dez. bis Juni 2010: Arbeitslosengeld 1

    Was nehmen die als Grundlage für die Berechnung?? Zählen die 3 Monate Arbeit mit? Wird ALG mitgerechnet?

    Danke für Eure Antworten :)
    Antwort
  • Profilfoto  Simone87
    Kommentar vom 22.02.2010 18:54
    Hallo :) Also bei mir wars auch so, ich war ganz normal Beschäftigt, meine Firma hatte dann Insolvenz angmeldet und wir wurden alle "arbeitslos" bis uns ne neue Firma aufkaufte.

    Ich hatte dann auch 7 Monate normales Gehalt, 4 Monate Geld vom Arbeitsamt und der letzte Monat dann wieder Geld vom neuen Arbeitgeber. Ich musste einfach 12 Lohnzettel hinschicken, die letzten 12. Und wenn ich keinen Lohnzettel hatte, dann den Bescheid vom Arbeitsamt. Und dann wurde da der Durchschnitt ausgerechnet.

    Bei dir wird wohl bißchen was von deinen Elterngeld mit angerechnet, vom Lohn und vom ALG 1.

    Hoffe das war jetzt nicht zu umständlich?

    LG Simone
    Antwort
  • Profilfoto  stephanie220810
    Kommentar vom 25.02.2010 16:25
    Hallo, muss man alle 12 Gehaltsnachweise vorlegen? Ich dachte, das wäre zuviel Arbeit für die. Die sparen ja überall...
    Antwort
  • Profilfoto  Simone87
    Kommentar vom 26.02.2010 08:19
    Also bei mir ham Sie das Arbeitslosengeld schon mit berechnet.
    @Mausi: Wie rechnen Sie es dann aus, wenn Sie das Geld nicht mit berechnen, man aber von 12 Monaten 11 Monate Arbeitslos war? Weißt du das?

    Also bei mir wurde alles gezählt, Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld und normales Gehalt! Man sagt vom Nettogehalt sind es 67%.

    Und wie meinst du das mit unter 1000 EUR, Brutto oder Netto?

    Und ich musste 12 "Lohnzettel" + alles was ich von Insolvenzverfahren + Arbeitsamt hatte hinschicken!

    LG
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 26.02.2010 08:25
    Ich glaube für die Monate in denen man arbeitslos ist, bekommt man nur den Mindestsatz und für die Zeit wo man gearbeitet hat 67 % vom Nettogehalt.
    Antwort
  • Profilfoto  Simone87
    Kommentar vom 26.02.2010 17:18
    Ach jetzt versteh ich das, ich krieg nicht mehr, weil mein netto über 1000 EUR lag. Oh Meno, dass is alles doof..

    Ich krieg ja schon seit 2 Monaten Elterngeld. Aber ich habs ehrlich gesagt noch nie nachgerechnet.

    Ja 10 Monate, deswegen geh ich ab November auch wieder arbeiten!
    Antwort

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