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Kommentare zum Thema "Mutterschutz - Wie lange arbeiten?"
Hinweis: Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte
Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle),
Wenn Sie als Angestellte eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen auch während der Elternzeit die monatlichen Beiträge weiter gezahlt werden, allerdings ohne Zuschuss des Arbeitgebers, d.h., von Ihnen ist der komplette Monatsbeitrag zu zahlen.
Prüfen Sie als Privatversicherte, sofern Sie ein Krankentagegeld abgeschlossen haben, ob Sie Anspruch auf dieses aufgrund des Mutterschutzes haben. Leider enthalten die Verträge in der Regel die Musterklausel, wonach kein Leistunsanspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit ausschließlich wegen Schwangerschaft, ferner wegen Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung. Prüfen Sie, ob darüber hinaus Ansprüche (z.B. Übergangsgeld) bestehen.
von binegraw / 02.07.2010 12:14
