Antworten Zur neuesten Antwort
Elterngeld
Hallo ich habe mal folgende Frage,
und zwar habe ich 2 Jahre Elternzeit, bekomme aber das volle Elterngeld im ersten Jahr ausgezahlt. Jetzt überlege ich, ob ich nicht im zweiten Jahr einen 400 Euro-Job machen soll. Wir möchten nach den zwei Jahren aber noch ein Kind bekommen, daher jetzt meine Frage:
Wird als Berechnungsgrundlage des Elterngeldes für das zweite Kind die 12 Monate mit 400 Euro-Job genommen, obwohl der in der Elternzeit liegt oder die 12 Monate vor dem ersten Kind?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Vielen Dank
von Ute1986 / 02.08.2010 16:16
Magazin-Links zum Thema:
Also ich bin mir nicht zu 100% sicher aber soweit ich weiss ist es so das berechnet wird was man die 12 Monate vor der Geburt des Kindes verdient hat, wenn es wie in deinem Fall dann nur 400€ jeden Monat waren würde das Grundlage genommen werden und du würdest den Mindestsatz von 300€ Elterngeld Monatlich bekommen.
Da ist es egal ob es noch innerhalb der Elternzeit is oder nicht.
Also würdest du egal ob du nen 400€ Job hast oder nichts tust die 300€ Elterngeld als Mindestsatz bekommen.
LG Sonja
von Suraka / 02.08.2010 17:18
Hallo,
also die 12 Monate vor dem ersten Kind werden definitiv nicht als Berechnungsgrundlagen genommen.
Es ist also so wie Suraka schon geschrieben hat.
Man würde also die 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes nehmen d.h. die Zeit in der du auf 400€ Basis gearbeitet hast.
Du würdest also den Mindestsatz von 300€ bekommen, da 67% von 400€ darunter liegt.
LG
von Tinchen878 / 03.09.2010 20:42
Hallo,
weiß jemand von euch ob's dieses Jahr neue Anträge gibt?
Hab mir eben einen Elterngeldantrag geholt, das ist aber ein alter und die Frau wusste nichts von einem neuen. Hab auf den offiziellen Seiten auch nichts darüber gelesen.
Vielleicht ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wohne in Hessen, weiß da jemand Bescheid??
von sonnenschein11 / 05.01.2011 14:45
Hallo,
weiß jemand von euch ob's dieses Jahr neue Anträge gibt?
Hab mir eben einen Elterngeldantrag geholt, das ist aber ein alter und die Frau wusste nichts von einem neuen. Hab auf den offiziellen Seiten auch nichts darüber gelesen.
Vielleicht ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wohne in Hessen, weiß da jemand Bescheid??
von sonnenschein11 / 05.01.2011 14:45
Sorry ich kann dir keine Antwort geben, die hundertprozentig stimmt, aber von rein logischer Seite ist es doch so, dass sich am Antrag an sich nichts geändert hat, sondern nur am Prozentsatz. Und der wird ja im Antrag nicht erwähnt, so dass es eigentlich nicht nötig wäre einen neuen zu erstellen.
von Ute1986 / 07.01.2011 12:31
Also, hab heute mal die Elterngeldstelle angerufen, bei uns gelten auch die alten anträge, allerdings ist ein Zusatzblatt dazugekommen, was man beifügen muss, gibts unter www.familienatlas.de oder www.elterngeld.de
Trotzdem danke
von sonnenschein11 / 10.01.2011 13:09
