Antworten Zur neuesten Antwort
Kommentare zum Thema "Mutterschutz & Kündigungsschutz"
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Habe am Freitag, 03.09. erfahren, dass ich in der 5. Woche schwanger bin. Nun ist es so, dass die Firma, in der ich arbeite mir aus umzugsbedingten Gründen wegen Wechsel des Firmensitzes zum 30.09. gekündigt hat. Die Kündigung wurde mir am 12.07. ausgehändigt. Nun muss ich morgen meinen Chef anrufen und ihm die "frohe Botschaft" übermitteln.
Ist die Kündigung nun nichtig ??
Wenn nicht, was soll ich tun?
von Guenthi / 05.09.2010 14:09
Magazin-Links zum Thema:
So viel ich weiß, ist sie wirksam, da sie VOR dem Wissen des SS SCHRIFTLICH ausgesprochen wurde. Würd dir gern was besseres sagen. Aber andererseits: was würde dir denn jetzt in der SS noch ein Umzug in ein neues Umfeld bringen? Du müsstest ja dann, wenn du dort weiter arbeitest, mit fort gehen, oder?
Mein Tip: such dir schnell was Neues. Dann bist du abgesichert, denn selbst, wenn du einen Tag nach Einstellung bzw. Vertragsunterschreibung in der neuen Firma Bescheid gibst, dass du schwanger bist, können die dir, auch in der Probezeit nicht mehr kündigen ;-)
Selbst wenn es eine Zeitarbeitsfirma wäre... Dann hast du das Geld sicher, denn du würdest sicher in ein Beschäftigungsverbot rutschen, da solche Firmen einem meist nacht- bzw. Accordarbeit aufs Auge drücken wollen. Dann bekommst du weiterhin volles Gehelt und später mehr Erziehungsgeld.
Hoffe, das hat dir ein wenig weiter geholfen
von 51zu49 / 05.09.2010 15:01
davon ab: wenn ich nachrechne, warst du am 12.7. noch nicht schwanger. Ein Grund mehr, dass das seine Gültigkeit behält!!!
von 51zu49 / 05.09.2010 15:02
bei mir war es vor 8 jahren auch so.
ich bekam die kündigung und eine woche später hatte ich erfahren dass ich schwanger bin.
der arbeitgeber mußte die kündigung zurücknehmen so stand es auch im arbeitsgesetz.
ich ging damals vors arbeitsgericht und ich bekam recht.
ich würde mich nicht so einfach abspeisen lassen.
informiere dich mal beim arbeitsgericht.
liebe grüße sabrina
von satama01 / 05.09.2010 19:17
Hallo Guenthi,
wenn ich da zurückrechne,warst Du zu dem Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung nicht schwanger.Also ist sie leider wirksam.
von gigi06 / 05.09.2010 20:10
hi @ all,
ich habe eine frage und bisher keine brauchbare antwort darauf gefunden. und zwar bin ich in der 12 SSW und arbeite auf 400€ Basis im Einzelhandel. in meinem Arbeitsvertrag gibt es weder eine Probezeit noch eine befristung.
Nun die Frage: Darf ich mein Arbeitgeber kündigen wenn ich ihm von der Schwangerschaft erzähle?
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße Dani89
von Dani89 / 25.07.2011 21:07
