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Beschäftigungsverbot

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 02.09.2015 14:13
    Hallöchen, ich habe ein kleines Problem, ich bin in der 17 ssw.
    Und zwar hat mein Arbeitgeber vor einiger zeit darauf bestanden das ich mir aufgrund meiner üelkeit am Arbeitsplatz ein beschäftigungsverbot von meinen FA erteilen lassen soll. Ich arbeite in einer Kunststofffirma, doch weder mein Ha noch mein Fa wollte mir so ein Verbot aussprechen, da die der Meinung sind, das dies der Arbeitgeber aussprechen muss, also ein individuelles Beschäftigungsverbot. Da ich mich krank geschrieben habe, hat mein Arbeitgeber daraufhin dieses Verbot ausgesprochen, jetzt haben die sich nach knapp 3 Monaten gemledet gestern und wollen plötzlich das ich zum 07.09.15 wieder beschäftigt werden soll, da sie die Situation nicht überprüfen können, da mir mein arzt so eine Bestätigung nicht erteilt, was ich ihnen aber mitgeteilt hatte. Nachdem ich sie gebeten hatte sich bei meinem fa zu melden und sich ihre nötigen Informationen zu holen, daraufhin meint sie, sie bekomme keine Auskunft von meinem arzt, ich soll mich bei deren Betriebsarzt melden.. Wie soll ich jetzt handeln. Einfach wieder arbeiten gehen? Ich habe absolut keine Ahnung und fühle mich übers knie gelegt..
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 03.09.2015 07:24
    Du musst dann zu dem Betriebsarzt gehen,der für deine Firma zuständig ist.Er kann dir ein sofortiges BV ausstellen.Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber,da er dir gegenüber in der Sorgfaltspflicht ist.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 03.09.2015 07:26
    Ich bin auch im Beschäftigungsverbot seit der 7 SSW. Es gibt verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten.Das Allgemeine bedeutet,dass du in keinen Job mehr arbeiten kannst.Das individuelle Beschäftigungsverbot heißt,dass du in deinem jetztigen Job nicht mehr arbeiten darfst.Da muss aber noch unterschieden werden,ob du ein teilweise Beschäftigungsverbot erhälst,sprich du kannst noch einige wenige Stunden am Tag oder in der Woche arbeiten oder ein volles Beschäftigungsverbot,sodass du gar keine Stunden mehr arbeiten kannst. Mein Beschäftigungsverbot hat der Betriebsarzt ausgestellt,der für die Praxis,in der ich gearbeitet habe,zuständig ist.
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