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Beschäftigungsverbot

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  • Profilfoto  AnnKat-R
    Eintrag vom 03.08.2014 21:42
    Hallo!
    Ich möchte demnächst mit meinem Mann eine Familie gründen.
    Ich bin Maler- und Lackiererin und würde Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe mich schon recht gut informiert weil mein Chef sich darüber kein Kopf machen will.
    Ich bekomme das BV nicht vom FA sondern muss mir das vom Arbeitgeber besorgen. Sprich Gefährdungsbeurteilung und dann Freistellung.
    Ist natürlich für einen Geschäftsmann eher ein Dorn im Auge...

    Frage: hat jemand hier, die schon schwanger ist, ein BV bekommen und wie läuft das wirklich ab?
    Steh gern vorbereitet vor solch wichtigen Dingen damit ich meinem AG die Fakten erklären kann.

    Danke
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 03.08.2014 22:12
    Ich habe eines bekommen. Bin Therapeutin und wollte eigentlich bis zum Ende arbeiten. Da ich aber von Anfang an Komplikationen hatte und nicht länger als 1 Std. max. sitzen oder stehen konnte ohne Probleme, bekam ich ein BV.
    Bei mir lief das so, dass der AG mir angeboten hat, ein BV zu bekommen, da so mit mir (auch für die eigenen Patienten) nicht planbar war.
    Ich bekam einen Schrieb vom AG, der sich auch ggü. meinem FA für ein BV aussprach. Da keine Besserung in Sicht war, bekam ich ein BV vom Frauenarzt. Andernfalls wäre aber mein AG auch über seinen Schatten gesprungen, und hätte mir ein BV ausgesprochen (so war es ihnen aber auch lieber)
    Antwort
  • Profilfoto  AnnKat-R
    Kommentar vom 04.08.2014 16:14
    Dann hast du aber ein individuelles BV bekommen wegen der Komplikationen.
    Bei mir wäre es ein generelles BV wegen der körperlichen Arbeit und Unfallgefahr etc.
    Aus diesem Grund bekomme ich vom FA keines ausgestellt, weil mir würde es ja (theoretisch) gut gehen.

    Hm vielleicht gibts ja irgendjemanden hier die das gleiche vor sich hat. Handwerkerfrauen, die schwanger sind, zu finden ist nicht so leicht :-)

    Bei dem BV vom Arzt bekommt man doch nur 67% vom Gehalt oder auch wie beim generellen BV 100%?
    Antwort
  • Profilfoto  scaramouche
    Kommentar vom 04.08.2014 16:54
    Man bekommt trotz allem 100% Geld . Denn du bist ja nicht krank geschrieben.
    Letztendlich würde ich warten was der Frauenarzt sagt da er die aufgrund der körperlichen arbeit und der Chemikalien sicher auch ein bv aussprechen kann
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 04.08.2014 18:07
    Hallo
    Also ich arbeite an einer tankstelle und dar auf grund des benzohl gehaltes nicht arbeiten
    Mein FA stellt mir kein bv aus weil es nicht wegen schwangerschaftsbedingter krankheit ist deswegen muss es mein chef machen
    Als erstes muss er ja beim gewerbeaufsichtsamt melden das er eine schwangete im betrieb hat daraufhin wird per gefahrenprüfung festgestellt ob du weiter arbeiten darfst oder nicht ....wohl eher nicht das einzigste was du tun musst es im 1. Mitteilen wenn es soweit ist und anschliessen das bv unteschreiben.....den rest muss dein chef mache per umlage 2 kann er bei deiner krankenkassedein gehalt zurück fordern .....damit hast du nix zu tun.....du bekommst deine ganz normale lohn fortzahlung zu 100 prozent..... entweder das was im vertrag steht oder wenn du mehr gearbeitest hast muss er den lohn durchschnitt der letzten 12 monate zahlen.....
    Antwort
  • Profilfoto  AnnKat-R
    Kommentar vom 04.08.2014 18:15
    Ich habe meine FA schon danach gefragt. Sie spricht keines aus. Wenn überhaupt nur ein teilweise individuelles BV (wegen der Lacke).
    Aber ich bin der Meinung (nachdem was ich so gelesen habe im I-net), dass es reicht, wenn der Arbeitgeber ein generelles BV ausspricht. Man braucht dann keins vom Arzt mehr.
    Vielleicht sollte ich mich mal an meine Krankenkasse wenden...
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 04.08.2014 19:11
    Das ist richtig. Wenn dir dein Arbeitgeber ein bv ausstellt, dann reicht es. Dann kriegst du die Lohnfortzahlung.
    Allerdings bekommst du das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate.
    Und noch ein kleiner Tipp. Viele wissen das nicht, nach der Geburt des Kindes kann man sich für die stillzeit auch ein bv ausstellen lassen. Man brauch dann eine Bescheinigung der Hebamme um zu beweisen, dass man stillt. Für die Zeit bekommt man dann auch das volle Gehalt und man könnte danach die elternzeit beantragen.
    Antwort
  • Profilfoto  Summerbreeze28
    Kommentar vom 04.08.2014 19:12
    Hallo AnnKat-R,

    ich habe ein BV von meinem Arbeitgeber bekommen, da ich in einem Züchtungsbetrieb im Gartenbau arbeite und mich viel bücken muss, auch mal heben, fast nie sitzend arbeite, viel laufe, dabei viel in der Sonne/Hitze (Versuchsfels, z.T. auch Gewächshaus) und anfangs bissl Schwierigkeiten mit Blutungen hatte. Das war dann auch der ausschlagebende Punkt - ich war am Anfang ne Woche krank, dann wieder arbeiten und dann fingen die Blutungen wieder an, also wieder krankgeschrieben. Mein AG hat dann von selber angefangen sich zu erkundigen und dabei festgestellt, dass ich eigentlich garnichts mehr ausführen darf, außer am PC z.B. (also Schonplatz), was aber von den Stunden nicht gepasst hätte. Er hat mich zwar in den Abläufen schon sehr zurückgenommen (auch schon beim ersten Kind), aber das würde nicht genügen, wenn halt was passiert. Da er Ärger bekommen würde, hat er mich ins BV geschickt- weil mein Arbeitsplatz gefährdend ist und er keine Alternative hat.
    Der FA hätte das, wie es auch bei dir ist, mir erstmal keines ausgestelt, weil es in dem Fall Sache des AG ist und der FA es ja macht, wenn der Arbeitsplatz i.o. ist, aber man trotzdem Beschwerden hat (wie oben schon jmd. schrieb). Ich habe das auch genau so in dem Wortlaut bei meiner Krankenkasse in Erfahrung gebracht. Ich würde also behaupten, dass dein AG verpflichtet ist, dir entweder einen Schonplatz anzubieten oder eben ein BV, wenn er das erste nicht kann, vor allem nicht so, dass du auch auf deine Stunden kommst. Der AG bekommt bei einem BV dein Gehalt, was du ganz normal von ihm weiter bekommst, von der Krankenkasse wieder. Das heißt also, dein AG spricht das BV gegenüber der Kasse aus aus den und den Gründen und die Kasse zahlt deinem AG dann das Gehalt zurück.
    Also ja, du brauchst dann keines vom Arzt. Entweder-oder. Es gibt halt nur die zwei Arten von BV, weil es zwei verschiedene Situationen gibt. Ich habe auch nur das vom Arbeitgeber bekommen.

    LG
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 04.08.2014 19:19
    Nein dein arzt hat damit nix zu tun da kümmert sich nur dein chef drum

    Mal abgesehen davon wäre ein teilweise bv totaler schwachsinn dem kannst du in deinem beruf garnicht fernbleiben

    Im fragebogen für deinem chef stehen fragen drin wie
    Muss sie länger wie 4 std nur stehen?
    Muss sie streckende und bückende tätigkeiten vollziehen?
    Ist sie giftigen stoffen ausgesetzt?
    Kann man sie anderweitiger tätigkeiten zuordnen ?
    Zb im büro
    Da alles zutrifft wird denn das bv ausgestellt ich weis jetzt nur nicht von wem genau entweder vom gewerbeaufsichtsarzt oder von der berufsgenossenschaft

    Eine andere möglichkeit wäre auch zum betriebsarzt zu gehen wenn ihr sowas habt die vertreten auch immer gleich den arbeitsschutzrichtlinien und müssten von den umständen des betriebes bestens bescheid wissen bezügluch gefahrenstoffen zb.

    Dein gyn darf wie gesagt nur ein bv austellen wenn du zb auf grund der ss nicht mehrbelastet wetden darfst wie zb bei andauernden blutungen
    Antwort
  • Profilfoto  AnnKat-R
    Kommentar vom 04.08.2014 19:35
    ja so einen Gefährdungsbeurteilungsbogen hab ich mir aus dem netz schon mal ausgedruckt und da muss ich ja fast alles ankreuzen.
    Umsetzen ins Büro geht nicht, wir sind nur ein Familienbetrieb. Da würde ich meine Stunden nicht mal ansatzweise voll bekommen.

    Dann muss ich eigentlich nur noch rausfinden, wo ich das hinschicken muss bzw mein Arbeitgeber.
    Ich weiß nur, dass das Gewerbeaufsichtsamt informiert werden muss aber ob da auch das BV hingeht... hmm. könnte auch zum Amt für Arbeitsschutz gehen.
    Verrückt, worüber man sich alles Gedanken machen muss noch bevor man überhaupt schwanger ist.

    Super Tipp mit dem BV für die Stillzeit. Muss ich mich mal näher mit auseinander setzen. Mein AG erschießt mich wenn ich ihm das erzähle :D
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 04.08.2014 19:46
    Ja ich will mich da auch nochmal genau erkundigen. Eine Freundin von mir hat das nämlich so gemacht. Dem Arbeitgeber entstehen keine kosten, zahlt ja die Kasse.
    Die müssen aber das bv ausstellen, dass geht dann nicht übern den fa
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 04.08.2014 19:46
    Ja ich will mich da auch nochmal genau erkundigen. Eine Freundin von mir hat das nämlich so gemacht. Dem Arbeitgeber entstehen keine kosten, zahlt ja die Kasse.
    Die müssen aber das bv ausstellen, dass geht dann nicht übern den fa
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.08.2014 00:33
    Eine Freundin ist Goldschmiedin. Sie hatte ziemliche Rennerei. Hat nun auch einen Vordruck im Netz gefunden für die Gefährdungsbeurteilung (das BV hing direkt mit dran): der AG hat es ausgefüllt, angekreuzt u. unterschrieben. Jetzt hat es endlich geklappt.

    Die FÄ hat sich standhaft geweigert - trotz Komplikationen - ein BV auszustellen
    Antwort
  • Profilfoto  AnnKat-R
    Kommentar vom 05.08.2014 06:58
    Ich hab jetzt gestern gelesen, dass man beim BV in der Stillzeit nach 4 Monaten wieder kündbar ist. Und das Elterngeld kann man doch nur in den ersten 14 Lebensmonaten erhalten. Also würde sich das nicht hinten ran hängen.
    Ich denke ein BV für die Stillzeit ist bei mir nicht nötig, da ich gleich Elternzeit und -geld beantragen werde.
    Antwort
  • Profilfoto  scaramouche
    Kommentar vom 05.08.2014 08:48
    Wieso ist man denn da plötzlich kündbar?
    Ich hätte das nicht schlecht gefunden weil Es mit dem Geld dann ein bissel besser ausgesehen hätte...
    Antwort
  • Profilfoto  scaramouche
    Kommentar vom 05.08.2014 08:53
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?did=4769&lid=DE&

    Dort steht das man weiterhin Kündigungsschutz hat...
    Antwort
  • Profilfoto  AnnKat-R
    Kommentar vom 05.08.2014 09:20
    Hab ich nur in nem anderen Forum gelesen wo ich nur mal reingeluschert habe.
    Ja das mit dem Geld ist wahr. Hab schon mal geschaut was man so bekommt... Da fehlen schon mal paar hunderte Euro.
    Hmmm... Muss ich heut Abend mal wieder bisschen im Netz surfen.
    bin so ein typischer Plan-Mensch :-)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.08.2014 11:20

    Ich arbeite in der Tagesbetreuung mit geistig behinderten Erwachsenen.
    Da sind auch einige dabei die aggressiv werden können oder autoaggressiv sind und wir dann handeln müssen.Durchaus kommt es da schon mal zu Rangeleien.
    Wenn ich jetzt schwanger werden würde dann hätte ich schon Bedenken und hab mich gefragt ob ich wohl BV bekomme.
    Hat hier jemand in demselben Arbeitsbereich vielleicht Erfahrung?
    Antwort
  • Profilfoto  AnnKat-R
    Kommentar vom 05.08.2014 19:22
    Ich denke du würdest auch ein BV bekommen denn die Unfallgefahr ist erhöht. Es würde schon reichen, wenn ein Patient auf dich losgeht und dich umschubst (Sturzgefahr). Und wer weiß was die noch so machen.
    Ich weiß ja nicht wie das bei euch so ist aber der erste Schritt wäre noch eine Versetzung. Z.B. sich um diejenigen nur kümmern die "harmlos" sind oder den ganzen Tag Akten sortieren.
    Kommt auch immer drauf an wie dein Arbeitgeber so drauf ist.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.08.2014 19:25
    Hallo Anki, ich bin Physiotherapeutin, also anderer Bereich. Aber selbst Erzieherinnen bekommen direkt ein BV ausgesprochen. Deshalb gehe ich schwer davon aus, dass das bei Dir auch der Fall wäre. Habt ihr eine Gewerkschaft o. ä. wo Du Dich da vielleicht mal genauer erkundigen könntest?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.08.2014 19:42
    Danke für eure Antworten!
    Mit der Gewerkschaft ist ne gute Idee,da werd ich mich mal schlau machen.
    Ich mach mir irgendwie nur Gedanken, was die anderen wohl denken, ich möchte nicht wie ein Weichei da stehen,den Kollegen gegenüber.
    Andererseits,ich würde mir nie verzeihen wenn was passieren würde...
    Aber noch ists ja eh noch nicht ganz soweit.
    Ich plane und überlege aber gerne schonmal.
    Antwort
  • Profilfoto  AnnKat-R
    Kommentar vom 05.08.2014 19:45
    Es geht ja auch nicht nur um dich. Dein Chef macht sich strafbar falls dir bzw dem Nachwuchs etwas passieren sollte aufgrund der Arbeitsbedingungen.
    Antwort
  • Profilfoto  AnnKat-R
    Kommentar vom 05.08.2014 20:35
    So, ich hab mal etwas gestöbert zwecks BV in der Stillzeit.

    Tatsächlich steht im Mutterschutzgesetz, dass auch stillende Mütter einiges nicht dürfen.
    Leider steht da aber auch, dass der Kündigungsschutz 4 Monate nach der Geburt nicht mehr besteht.
    Nur, wenn Elternzeit beantragt wurde ist man vor Kündigung geschützt.

    Da man durch das BV weiterhin sein Gehalt bekommt (100%) hat man natürlich dann kein Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld bekommt man auch nur bis zum 14. Lebensmonat.
    Ich weiß nicht wie lange man stillt... aber sollte man z.B. 6 Monate stillen könnte man das Elterngeld für die restliche Zeit beantragen bis zum 14. Lebensmonat. sozusagen halb-halb. Denn sobald man abstillt erlischt das BV.
    Da man das Elterngeld auch noch 3 Monate rückwirkend beantragen kann ist es anscheinend recht einfach:

    1) Elternzeit beim AG beantragen (Frist einhalten)
    2) Kind bekommen (juhu)
    3) sowieso 8 Wochen BV haben (100% Lohn)
    4) das Baby stillen bis man abstillt mit BV, ohne Elterngeld (100% Lohn)
    5) Elterngeld beziehen bis zum 14.Lebensmonat (65-67% Lohn) - rechtzeitig beantragen wenn Abstillen in Sicht ist oder rückwirkend auszahlen lassen.
    6) wieder arbeiten gehen (vorausgesetzt man macht nur 1 Jahr Elternzeit)

    Antwort
  • Profilfoto  AnnKat-R
    Kommentar vom 06.08.2014 11:54
    Kleiner Fehler:
    Die Elternzeit sollte man wohl erst nach dem BV beantragen, denn sonst gilt das BV ja gar nicht weil man offiziell in Elternzeit ist und man dann ja nicht arbeitet.
    Ich leg für die Sachen die ich hier geschrieben habe natürlich nicht die Hand und Feuer.
    Antwort
  • Profilfoto  AnnKat-R
    Kommentar vom 21.09.2014 17:23
    tomate78, das stimmt ja so nicht ganz. Es kommt immer darauf an welche Beschäftigung man nachgeht.
    Du hast ein BV vom Arzt weil du sicher mit Krankheitserregern oder so zu tun hast. Du hast sozusagen ein individuelles BV.

    Aber es gibt ja nun auch das generelle BV. Und das wird nicht vom Arzt, sondern vom Arbeitgeber ausgesprochen. (z.B. wegen Nachtarbeit, Sturzgefahr o.ä.)

    Ich werde zB. wenn ich schwanger bin ein generelles BV bekommen (uneingeschränkt).
    Antwort
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