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Elterngeld: selbstständig + Minijob

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 14.01.2015 12:33
    Hallo liebe Mamis und Bald-Mamis,

    ich entbinde im März und war im gesamten Jahr 2014 selbstständig + hatte zeitweise einen Minijob. Ich hatte auch schon eine Elterngeld-Beratung bei der Caritas - die leider nicht allzu wissensfördernd war. (Viele Fragen blieben leider unbeantwortet bzw. wurden falsch beantwortet, da es zwischen selbstständig + angestellt ja doch nochmal Berechnungsunterschiede gibt.) ... Und bei der Elterngeldstelle selbst hatte ich leider nicht so eine freundliche Dame am Telefon ...

    Ich würde mich gern mit einer Mami oder Bald-Mami austauschen und eventuelle Tipps bzgl. des Antrages weitergeben/ erhalten und Unklarheiten klären ...

    Gibt es da jemanden unter Euch?

    LG!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 14.01.2015 13:56
    Wie du ja schon weißt, sind 2 verschiedene berechnungen von nöten, weswegen ich an deiner stelle sagen würde einfach hartnäckig bei der elterngeldstelle anzurufen. Die telefonistinen haben ja auch unterschiedliche schichten.

    Ansonsten kannst du ja einen antrag schon mal ausfüllen und vorab hinschicken , da sagen die dir bestimmt was falsch ist, welche unterlagen noch fehlen (außer geburtsurkunde) etc.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 15.01.2015 17:03
    Bei uns werden die Verwantwortlichkeiten nach Anfangsbuchstaben des Nachnamen geregelt. - Daher kann ich leider nicht mit dem Glück rechnen eine andere (nettere) Telefonistin am teleofn zu haben.ich hatte letztes Jahr im dezember mit der dame telefoniert - und da meinte sie zu mir, für mich zähle die EK-Erklärung von 2013. Daraufhin habe ich nochmal betont, dass ich erst in 2014 entbinde ... Sie war der Meinung, das sei trotzdem so, da ja bis dahin meine Steuererklärung niemals fertig sei. Und auf meine anderen Fragen (wie z.B. einen Monat aussetzen aus "rechnerishcen" Gründen) wollte sie mir keine Antwort geben ... Hatte eher das gefühl, es ginge nicht darum, das Optimum für Mutter und Kind, sondern eher für die Elterngeldstelle rauszuholen ...
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 15.01.2015 17:04
    Korrektur: ... dass ich erst 2015 entbinde. (sorry ...)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 15.01.2015 22:42
    Hast du denn schon versucht online eine berechnung von elterngeld auf selbstständiger basis zu machen? Dort sind ja auch neben den fragen kleine fragezeichen die das ganze etwas ausführlicher erläutern.

    http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner/rechner.xhtml?cid=1

    Ansonsten haben die auch kontaktdaten auf deren internetseite , sowohl e-mail als auch telefon was augenscheinlich erst mal nichts mit der elterngeldstelle persee zu tun hat.

    https://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/kontakt.html

    Bin halt immer noch der meinung dass du wahrscheinlich 2 anträge brauchst da du es dir wohl nicht leisten kannst als selbstständige 1 jahr auszusetzen um dann wieder auf kundenfang zu gehen sondern wohl das geld aus der berechnung für den 400 € job benötigst, sprich den mindestsatz von wahrscheinlich 300€ bekommst
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 15.01.2015 23:21
    "Bin halt immer noch der meinung dass du wahrscheinlich 2 anträge brauchst da du es dir wohl nicht leisten kannst als selbstständige 1 jahr auszusetzen um dann wieder auf kundenfang zu gehen sondern wohl das geld aus der berechnung für den 400 € job benötigst, sprich den mindestsatz von wahrscheinlich 300€ bekommst "

    --> Ok, diese Passage verstehe ich jetzt so überhaupt gar nicht. Ich habe bereits mit einem Elterngeldrechner gearbeitet. (dieser hier: http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html) ... und dort kan ich auch sowohl mein Einkommen aus Selbstständigkeit als auch meinen Minijob eingeben. Somit zählt doch beides? So steht es auch auf der Seite. Und wie Du darauf kommst, dass ich den Mindestsatz bekomme, ist mir so ohne zahlen auch nicht ganz klar? Ich habe nicht vor komplett mit meiner Arbeit auszusetzen. Aber Rechnungsstellungen kann man ja auch steuern - und z.B. in die 2 bezugsfreien Monate legen, sodass hier nicht vom Elterngeld abgezogen wird.

    Nimm es mir nicht übel,ich find es (wirklich!) sehr nett, dass Du antwortest - aber ich habe mich schon sehr intensiv damit auseinandergesetzt ... nur leider steht im Internet halt auch viel Kram, der falsch ist - oder wo sich Inhalte widersprechen,weil eben viel Halbwissen existiert. Und ich nehme an, dass Du auch nciht selbstständig bist und hier wirkliches Hintergrundwissen hast. (Ist wirklich nicht böse gemeint!) Es hilft mir so halt nur leider gar nicht weiter ...
    Antwort
  • Profilfoto  Mel77
    Kommentar vom 17.01.2015 21:52
    Ich kann Dir vielleicht helfen... Ich bin auch selbstständig mit Minijob und habe Elterngeld bezogen. Ich hatte mein Einkommen als Selbstständige angegeben PLUS den Minijob. Und aus der Summe wurde dann das Elterngeld berechnet. In der Elterngeldbezugszeit durfte ich gar kein Einkommen haben, aber wie Du schon sagst: sowas kann man steuern. Hat alles problemlos geklappt...Wo genau ist nun Dein "Problem"?

    Du kannst mir gerne eine PN schicken, wenn Du magst.
    Antwort

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